Stück nacheinander. Jeder kann es drei Wochen
behalten. Nach Abtauf dieser unwiederrüfti¬
Ein Fattfrist wolle es der Abtehnende gütigst dem Nächsten
zu schicken. Die Stochenfolge ist. 1. Deutsches - The¬
ater, 2. Lessing - Theater, 3. Berliner - Theater.
Gefälligkeit dieser Weitergabe glaubt der
Verfasser Dafür erbitten zu Kürfen, daß er
seine Arbeit den Herrn unterbreitet. Es soll
Katurch unnützer Zeitverlust erspart werden.
Nimmt auch der Dritte nicht an, so wolte
Dieser Das Manuarigt dem Obmann der
Freien Bühne" zu schicken, welch Letzterer
es im hätte der Ablohnung an den weiter.
hin bezeichneten Freund des Verfaßers freund.
lichst zurücksenden möge.
Selbstverständlich unterbleibt die Wei¬
terreise, wenn einer vor Directoren das
Stück annimmt. Die Aufführung hat
einerhalb eines Monats nach der förnti¬
ihre Annahme zu erfolgen.
Buch diese Fattfrist ist genügend. Der
Director, der es mit dem Stücke recht
meint, hat ausreichende Zeit, es ein¬
studieren zu lassen und dafür den spietpten
freizumachen.
Die im Vorstehenden erbetene Weiter.
beförderung ist vielleicht etwas Unge¬
wohntliches. Der Verfasser glaubt jedoch
nicht, dass man solche Abwohnungen ver¬
schweigen müsse. Im Gegentheil, man
holt sie bekanntgeben.
Die Bühnenteiter, welche dieses Werk
später in die Hand bekommen, mögen
ohne Vorurtheil daran gehen. Es ist nicht
einmal vorgekommen, daß Directoren
sich über den Büherenwerth eines Stückes
irrten.
Am Trote des Manuscripts darf nichts
geändert werden, auch die Bezeichnung als
Schauspirt ist unveränderlich.
für den Vertragsschluss und alte Ab¬
machungen, die nöthig worten könnten, stellt
Der Verfasser – weil er häufig auf Steifen geht —
einen Bevottmächtigten auf.
wenn wieder einigen xyz
Wien am 4. Januar 1894
behalten. Nach Abtauf dieser unwiederrüfti¬
Ein Fattfrist wolle es der Abtehnende gütigst dem Nächsten
zu schicken. Die Stochenfolge ist. 1. Deutsches - The¬
ater, 2. Lessing - Theater, 3. Berliner - Theater.
Gefälligkeit dieser Weitergabe glaubt der
Verfasser Dafür erbitten zu Kürfen, daß er
seine Arbeit den Herrn unterbreitet. Es soll
Katurch unnützer Zeitverlust erspart werden.
Nimmt auch der Dritte nicht an, so wolte
Dieser Das Manuarigt dem Obmann der
Freien Bühne" zu schicken, welch Letzterer
es im hätte der Ablohnung an den weiter.
hin bezeichneten Freund des Verfaßers freund.
lichst zurücksenden möge.
Selbstverständlich unterbleibt die Wei¬
terreise, wenn einer vor Directoren das
Stück annimmt. Die Aufführung hat
einerhalb eines Monats nach der förnti¬
ihre Annahme zu erfolgen.
Buch diese Fattfrist ist genügend. Der
Director, der es mit dem Stücke recht
meint, hat ausreichende Zeit, es ein¬
studieren zu lassen und dafür den spietpten
freizumachen.
Die im Vorstehenden erbetene Weiter.
beförderung ist vielleicht etwas Unge¬
wohntliches. Der Verfasser glaubt jedoch
nicht, dass man solche Abwohnungen ver¬
schweigen müsse. Im Gegentheil, man
holt sie bekanntgeben.
Die Bühnenteiter, welche dieses Werk
später in die Hand bekommen, mögen
ohne Vorurtheil daran gehen. Es ist nicht
einmal vorgekommen, daß Directoren
sich über den Büherenwerth eines Stückes
irrten.
Am Trote des Manuscripts darf nichts
geändert werden, auch die Bezeichnung als
Schauspirt ist unveränderlich.
für den Vertragsschluss und alte Ab¬
machungen, die nöthig worten könnten, stellt
Der Verfasser – weil er häufig auf Steifen geht —
einen Bevottmächtigten auf.
wenn wieder einigen xyz
Wien am 4. Januar 1894