B39: Herzl, Theodor, Seite 53

des Verfassers freundlichst zurücksenden
möge.
Selbstverständlich unterbleibt die
Weiterreise, wenn einer der Directoren¬
das Stück ausnimmt. Die Aufführung
D'oivre & Cnspome
De F.T.F.P.
hat innerhalb eines Monats nach
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l'expos à l'armage,
G.C.F.P.
der förmlichen Annahme zu erfolgen.
Auch diese Fallfrist ist genügend! Der
G.F.P.
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100 F
8 J.V.
Director, der es mit dem Stucke ernst
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G.H.F.P.
meint, hat ausreichende Zeit, es ein:
studiren zu lassen und dafür den
B. D. J.
Monsieur S2O12.
de V:A:S:
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Spielplan freizumachen.
Die im Vorstehenden erbetene Weiter¬
beförderung ist vielleicht etwas Un¬
gewöhnliches. Der Verfasser glaubt jedoch
nicht, dass man solche Ablehnungen
verschweigen müsse. Im Gegentheil, man
soll sie bekanntgeben.
Die Bühnenleiter, welche dieses Werk
später in die Hand bekommen, mögen
ohne Vorurtheil daran gehen. Es ist
nicht einmal vorgekommen, dass
Directoren sich über den Bühnenwerth
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eines Stückes irrten.
Am Text des Manuscripts darf nichts
G.C.F.P.
G.C.F.P.
G.C.H.P.
geändert werden, auch die Bezeichnung
Le x conjoma pourra
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als Schauspiel ist unveränderlich.
Für den Vertragschluss und alle
L'arreste les jeunesse-mêmes.
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Abmachungen, die nöthig werden
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könnten, stellt der Verfasser
SOG’32. Drørse ### of youa soe ee¬
des Peines
vollmächtigten
der Herrn Friedenick Wien
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G.H.F.P.
könnten, stellt der Verfasser — weil
er häufig auf Reisen geht — einen
Bevollmächtigten auf in der Person
des Herrn Friedrich Schick. Wien
III Reisnerstrasse 25
Wien am 4 Januar 1894