B43: Hofmannsthal, Hugo von_1 an HvH, Abschrift, Seite 81

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gründet hält, und 2. dass Fischer nur meine Einwilligung
abwartet, um den Prozess gegen Lindemanneinzulei-
ten. Diese Einwilligung werde ich ihm natürlich nicht
versagen.
Worin ich Fischer Unrecht gebe, ist eigentlich nur,
dass er nicht gleich zu Beginn der Verhandlungen -
lange vor Aufführung des Stückes in Berlin - den
Lindemannschen Antrag in seinem ganzen Umfang ( 5000
Mark Garantie und Aufführung desStücks in allen von
L. angegebenen Städten) angenommen hat, obwohl ich
ihm telegraphisch meine entschiedene Zustimmung
kundgab, sondern dass er sich dann erst in Verhand-
lungen über einzelne Städte einliess,die von der Tour-
nee ausgeschlossen sein sollten. Aber "unvornehm" kann
ich das auch nicht finden.-Was aber nun eine vorheri-
ge Zahlung der Garantiesumme anlangt, so würde ich
zu dieser Forderung in einem ähnlichen Fall meinen
Vertreter neuerdings autorisieren; denn gerade die
in dem Brief des Frlö Dumont angeführten Daten be-
weisen, wie gering, die finanzielle Sicherheit ist, die
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in einem Unternehmen in der Art des Lindemannschen.
selbst bei den besten Absichten und den reinsten künst
lerischen Intentionen, den Autoren geboten werden kann.
Uebrigens hätte ja Lindemann sich mindestens zu einer
teilweisen vorherigen Zahlung verstehen können; aber,
ganz im Gegenteil, und dies ist wohl das Wichtigste-
bei der Betrachtung des ganzen Streitfalles -,nach
der Berliner Première wollte er,trotz des vor der
Première eingelangten vertragsgleichen Telegramms, we-
der von seiner vorher, noch von einer nachner zu zahlen-
den Garantie, noch überhaupt von einer Aufführung des
Stückes im Verlauf seiner Tournee etwas wissen.
Bitte, lieber Hugo, grüssen Sie Frl. Dumont herzlich
und teilen Sie ihr doch in Ihrer Antwort auch mit, was
ich Ihnen gleich im Beginn dieses Briefs gesagt habe:
dass es durchaus meinen Intentionen widersprach und
widerspricht, wenn Fischer aus Anlass des bekannten
Streitfalls dem neuen Unternehmen auch Stücke seiner
anderen Autoren verweigert, dass mir im übrigen aber
das Vorgehen Fischers in meiner Sache einwandfrei er-