B43: Hofmannsthal, Hugo von_3 an Arthur Schnitzler, Abschrift, Seite 116

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er diesen zu verpflichten, die in § 4 dieses Ver-
trags unter c vereinbarten 25% für die deutschen
Textausgaben unmittelbar an H. abzuführen und
ihn zu veranlassen sich hiezu in einer besonde-
ren Urkunde H. gegenüber zu verpflichten.Sobald
dann der Rechtsanachfolger diese Urkunde ausge-
stellt und damit die direkte Verpflichtung
gegenüber H. übernommen hat, haftet Strl für die-
se 25% des Ladenpreises der gedruckten deut-
schen Textausgaben nur noch subsidiär, d.h.so¬
fern dieselben von dem Verleger nicht binnen
3 Monaten nach Fälligkeit bezahlt sind.
§ 7.
Kosten und Stempel dieses Verträges
tragen Str. und H. je zur Hälfte. Der Wert des
Gegenstandes der in § 4 unter b,c, und d be¬
zeichneten Leistungen ist zur Zeit unschätz-
bar und wird für die Kostenberechnung auf 30.000
Mark angegeben.