B82a: Korrespondenz mit Max Reinhardt und dem Deutschen Theater (Kahane, R Metzl), Seite 111

zahlen. Wir möchten dazu bemerken, dass die Herren
Gerhart Hauptmann, v. Hofmannsthal, Sternheim, Voll-
moeller, Schmidtbonn, Beer-Hofmann etc. etc. uns
stets ihre Stücke ohne jede Garantieforderung
überlassen.
Dagegen haben wir Ihnen die aussergewöhnlich
hohe Conventionalstrafe vom M. 3000.- (Dreitausdnd
Mark) consediert, obwohl wir im Allgemeinen keine
höhere Conventionalstrafe als 500.- Mark zu be-
willigen pflegen.
Auf alle übrigen Punkte konnten wir eingehen,
müssen Sie aber noch bitten, von einer vertraglichen
Festlegung der Regie von Professor Reinhardt abzu¬
sehen, da wir eine derartige Zusicherung vertrag-
lich nicht geben können. Professor Reinhardt inte-
ressiert sich aber ganz ausserordentlich für Ihr
Werk und es ist infolge dessen mit Sicherheit an-
zunehmen, dass er es inszenieren wird.
Was die Besetzungsfrage betrifft, so werden
wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen bevor die
Rollen endgiltig ausgeteilt werden. Wir sind
überzeugt, dass wir unter unserem Personal für
sämtliche Rollen ideale Gertreter haben.
Wollen Sie die Güte haben, uns den Vertrag
mit Ihrer Unterschrift versehen zukommen zu las-
sen - Sie erhalten dann sofort den unterzeichne-
ten und gestempelten Gegenvertrag.
Mit vorzüglicher Hochachtung
ergebenst
Reip