B121: Fischer, Salomo_1916–1923 Arthur Schnitzler an SF Durchschläge, Seite 186

Fällen ein Termin bestimt
immer in solche
wer en, zu dem die Rechte wieder an uns zu
fallen.
Mit herzlichem Gruss
lhi
Fischer
9.6.1921.
Lieber Freund.
Damit Sie in der „Reigen“ Sache
klar sehen, muss ich Ihnen doch vor allem
die wesentl ichsten Paragraphe meines Ver-
trages mit Harz mitteilen.
Das Honorar (auch heute noch)
25% des broschierten Exemplars.
Es steht mir zu über das Verlags
recht frei zu verfügen, wenn eine Honorar
zahlung nieht pünktlich geleistet wurde.
Nach dem 1. Juli 1920 bin ich be
rechtigt über das Verlagsrecht des „Reigen“
vollkommen frei zu verfügen. Sollten bis d-a
hin alle Exemplare der 49.-68 Aufl. verkauft
sein, so ist Harz verpflichtet mir, beziehungs-
weise dem von mir namhaft zu mochenden Buch-
händler die am 1. Juli 1920 bei ihm noch
vorhandenen Exemplare des „Reigen“ zum Buch-
händle rpreise käuflich zu überlassen.
Sollte die 49.-68, Auflage vor 1.
Juli 19 26 verkauft sein, so bin ich berech
tigt, von diesem Zeitpunkt an, also auch vor
dem 1.Juli über das Verlagsrecht des „Re gen
zu verfügen. Uebertragung des Verlagsrechtes
an dritte Personen ausgeschlossen.
Dieser Vertrag bezog sich nur
auf 49.-681 Auflage. Am 3. Jänner 1921
schrieb ich einen Nachtragsbrief, in dem es
u.a. heisst:
Für die 49-63. Aufl.gelten die
gleichen perzentuellen Bedingungen, wie sie
im Vertragsbrief vom 16. Jänner 1919 abge-