G. A.
Fischer
que les
sgl. 21.8
13.12.1924.
G.C.F.P.
G.C.H.F.P.H
Verehrte ster Herr Doktor,
G.J.A.S.
Wegen meiner Gesamtausgabe habe ich
in Amerika keinerlei Abmachungen getroffen.
Selbstverständlich hätte ich den Verlag Fischer
sofort verständigt. Meinen Standpunkt in der
ganzen Frage habe ich schon in einer Anzahl
von Briefen an den Verlag niedergelegt „Es würde
sich immer darum handeln, dass beide feile in
gleichem Masse verpflichtet wären. Geschreibt
man sich für sein Gesammtwerk einem betimmten
Verlag,so muss dieser Verlag natürlich die
verpflichtung auf sich nehmen auch tatsächlich
alles herauszubringen,was der Autor selbst
zur gerausgabe vorschlägt,muss bestimmte Ter-
mine für das Erscheinen der einzelnen Bände
vertraglich mit Konventionalstrafe
[Garantie]
bei Nichteinhaltung bestimmen u. s. w.u.s.w.
toblen
Ich habe jetzt auch Gelegenheit über diese
Sache hier mit dem Ihnen bekannten und mit
Ihrem Verlag innächster Beziehung stehenden
Prof. Lewisohn zu sprechen und so wäre es mir
doppolt angenehm,wenn Sie mir bald sagen woll-
ten um welchen Verleger es sich in diesem
neuen Falle handelt, Sie können überzeugt
sein, dass ich keinerlei selbständige Verbindung
nach dieser Richtung hin suchen werde. Meine
Privatansicht ist, dass die Zeit für eine Ge-
gammtausgabe meiner Werke in Amerika heute
noch nicht gekommen ist. Im übrigen sind die
meisten meiner Werke für Amerika frei, weil die
überseitux Uebersetzungen zum grösseren
Teil ohne Autorisation erschienen sind, dort, wo
autorisiert wurden keine Zahlung erfolgte und
# Nachfic
eine Anzahl von Autorisationen überdies abge¬
laufen ist. In Ihrer Liste resp. in meiner
Ihnen vor 2 oder 3 Jahren zugesandten finden
Sie all das genau verzeichnet.
Fischer
que les
sgl. 21.8
13.12.1924.
G.C.F.P.
G.C.H.F.P.H
Verehrte ster Herr Doktor,
G.J.A.S.
Wegen meiner Gesamtausgabe habe ich
in Amerika keinerlei Abmachungen getroffen.
Selbstverständlich hätte ich den Verlag Fischer
sofort verständigt. Meinen Standpunkt in der
ganzen Frage habe ich schon in einer Anzahl
von Briefen an den Verlag niedergelegt „Es würde
sich immer darum handeln, dass beide feile in
gleichem Masse verpflichtet wären. Geschreibt
man sich für sein Gesammtwerk einem betimmten
Verlag,so muss dieser Verlag natürlich die
verpflichtung auf sich nehmen auch tatsächlich
alles herauszubringen,was der Autor selbst
zur gerausgabe vorschlägt,muss bestimmte Ter-
mine für das Erscheinen der einzelnen Bände
vertraglich mit Konventionalstrafe
[Garantie]
bei Nichteinhaltung bestimmen u. s. w.u.s.w.
toblen
Ich habe jetzt auch Gelegenheit über diese
Sache hier mit dem Ihnen bekannten und mit
Ihrem Verlag innächster Beziehung stehenden
Prof. Lewisohn zu sprechen und so wäre es mir
doppolt angenehm,wenn Sie mir bald sagen woll-
ten um welchen Verleger es sich in diesem
neuen Falle handelt, Sie können überzeugt
sein, dass ich keinerlei selbständige Verbindung
nach dieser Richtung hin suchen werde. Meine
Privatansicht ist, dass die Zeit für eine Ge-
gammtausgabe meiner Werke in Amerika heute
noch nicht gekommen ist. Im übrigen sind die
meisten meiner Werke für Amerika frei, weil die
überseitux Uebersetzungen zum grösseren
Teil ohne Autorisation erschienen sind, dort, wo
autorisiert wurden keine Zahlung erfolgte und
# Nachfic
eine Anzahl von Autorisationen überdies abge¬
laufen ist. In Ihrer Liste resp. in meiner
Ihnen vor 2 oder 3 Jahren zugesandten finden
Sie all das genau verzeichnet.