B121: Fischer, Salomo_Arthur Schnitzler an SF (Maril) 1927–1931, Seite 122

Zweifel feststand,in meinem alleinigen Besitze
war.
Mit herzlichen Gruss
Ihr
G.C.F.P
G.H.F.P.
Herrn
Berlin.
De
S. Tischer
5.3.1930.
Lieber Herr Doktor Maril,
G.C.F.P.
Nicht ohne Befremden erfahre ich
aus Ihrem Schreiben von 3.d. M., dass Barnoweky von
ersten Moment an seinen Vertrag nicht gehalten hat
und wundere mich, dass Sie mich nicht gleich ver-
ständigt haben, ich hätte Sie ersucht die Vorstel-
lungen sofort inhibieren zu lassen. Hätte z.B.Kort-
ner sein Honorar nicht bekommen, so wäre das Stück
gewiss nicht einen Tag länger gespielt worden. Noch
rätselhafter ist mir, dass sich das Schiedsgericht
mit dieser Angelegenheit zu befassen hatte. Es han-
delte sich doch um keine Frage,ob Barnowsky etwa
verpflichtet gewesen wäre mir zu zahlen oder nicht.
Es handelt sich um einen ganz klaren Fall von Verun-
treuung, die Barnowsky an mir versucht. Ich stehe
mit der Auffassung keineswegs allein,wie Sie wissen,
dass eine solche Zurückhaltung der Tantièmen eine
Unterschlagung oder Veruntreuung bedeutet, da ja
wie schon, wenn ich nicht irre, gerichtlich festge-
stellt wurde, der Direktor gewissermassen nur als
Treuhänder für den Autor fungiert, dem gegenüber er
für jedes verkauftes Billett von dem Augenblick den
Kaufs an tantienenpflichtig ist. Harnowsky hat ein-
fach den mir gehörigen Betrag vorläufig in eine Ta-
sche gesteckt. Irgend einen Anlass mich einen ohne
meine Zustimmung und überdies in Ihrer Abwesenheit
geschlossenen Vergleich anzuschliessen habe ich
nicht und ich akzeptiere ihn auch nicht unter Wider-
ruf. Sie schreiben, dass der Vergleich Ratensahlungen
vorsieht, ohne über die näheren Modalitäten (Termin
und Höhe der Batenzahlung) etwas mitsuteilen. Wie
schade, dass Sie nicht bei Abschluss des Vertrages
vor allen einmal auf Zahlung einer Garantie oder
Vorschussumme bestanden haben, insbesondere als
geweky den Termin immer wieder hinausschob und