P. Tischer
11.2.1931.
Lieber Herr Doktor Hermann.
Sie haben mein Telegramm erhalten, in
dem ich Sie ersuchte gegen diesen Herrn Rökk Richter
mit aller Energie vorzugehen. Ich sende Ihnen heute
die Abschrift eines Briefes nach, den ich 19.5.1928
Herrn Richter gesandt habe, der mein Verhältnis zu
ihm und das Wesen dieses Herrn zur Genüge klarstel
len dürfte. Er gibt sich nun also offenbar als meinen
Vertreter aus, schliesst beim Rundfunk- und weise
Gott wo noch über meine Werke ab und steckt das
Geld ein. Ob man etwas Praktisches wird tun können,
ist bei alledem nicht vollkommen sicher. Man wird
sich in Italien vielleicht auf den Standpunkt stel-
len, dass speziell der "Anatol" über 30 Jahre alt
und dort nicht mehr gesetzlich geschützt ist, so dass
jeder Lamp ihn als vogelfrei und willkommene Beute
betrachten kann. Wir wollen niemanden im Unklaren
darüber lassen, dass wir einen Dieb für eine Dieb
halten, auch wenn er nach den Gesetzen seines Landes
für diesen Diebstahl nicht eingesperrt werden kann.
Es dürfte natürlich die in Betracht kommenden Subjek
te vollkommen kühl lassen, wie ich es ja vor ein paar
Monaten anlässlich der "Bertha Garlan" erfahren habe,
und im Anschluss darah mit "Casanovas Heimfahrt".
Mit herzlichen Gruge
Ihr
Herrn Dr. Gottfried Hermann,
S.Fischer, Verlag,
Berlin.
11.2.1931.
Lieber Herr Doktor Hermann.
Sie haben mein Telegramm erhalten, in
dem ich Sie ersuchte gegen diesen Herrn Rökk Richter
mit aller Energie vorzugehen. Ich sende Ihnen heute
die Abschrift eines Briefes nach, den ich 19.5.1928
Herrn Richter gesandt habe, der mein Verhältnis zu
ihm und das Wesen dieses Herrn zur Genüge klarstel
len dürfte. Er gibt sich nun also offenbar als meinen
Vertreter aus, schliesst beim Rundfunk- und weise
Gott wo noch über meine Werke ab und steckt das
Geld ein. Ob man etwas Praktisches wird tun können,
ist bei alledem nicht vollkommen sicher. Man wird
sich in Italien vielleicht auf den Standpunkt stel-
len, dass speziell der "Anatol" über 30 Jahre alt
und dort nicht mehr gesetzlich geschützt ist, so dass
jeder Lamp ihn als vogelfrei und willkommene Beute
betrachten kann. Wir wollen niemanden im Unklaren
darüber lassen, dass wir einen Dieb für eine Dieb
halten, auch wenn er nach den Gesetzen seines Landes
für diesen Diebstahl nicht eingesperrt werden kann.
Es dürfte natürlich die in Betracht kommenden Subjek
te vollkommen kühl lassen, wie ich es ja vor ein paar
Monaten anlässlich der "Bertha Garlan" erfahren habe,
und im Anschluss darah mit "Casanovas Heimfahrt".
Mit herzlichen Gruge
Ihr
Herrn Dr. Gottfried Hermann,
S.Fischer, Verlag,
Berlin.