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S. Fischer, Verlag, Berlin W., Bülowstraße 90
den 31. März 1911
Herrn Dr. Arthur Schnitzler
Wien
Lieber Herr Doktor,
§ 2 des deutschen Urheber-und Verlagsrechts lautet:
"Der Verfasser hat sich während der Dauer des Vertragsverhältnisses
jeder Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes zu enthalten, die
einem Dritten während der Dauer des Urheberrechts untersagt ist.
Dem Verfasser verbleibt jedoch die Befugnis zur Vervielfältigung
und Verbreitung
1). für die Uebersetzung in eine andere Sprache,
2). für die Wiedergabe einer Erzählung in dramatischer Form
oder umgekehrt,
3). für die Bearbeitung eines Werkes der Tonkunst etc.
Auch ist der Verfasser zur Vervielfältigung und Verbreitung in
einer Gesamtausgabe befugt, wenn seit dem Ablauf des Kalenderjahres,
in welchem das (einzelne) + Werk erschienen ist, 20 Jahre verstrichen
sind."
Sie sehen, dass das Verlagsrecht, wenn nicht ausdrücklich
etwas anderes bestimmt ist, immer ein aussehliessliches ist. Die Schäden,
die Sie anführen, können Sie verhüten, wenn Sie sich im Vertrag mit
Uebersetzern durch den Vorbehalt schützen, dass das Verk, wenn es nicht
„Einzelne“ ist aber eine Interpretation von mir.
S. Fischer, Verlag, Berlin W., Bülowstraße 90
den 31. März 1911
Herrn Dr. Arthur Schnitzler
Wien
Lieber Herr Doktor,
§ 2 des deutschen Urheber-und Verlagsrechts lautet:
"Der Verfasser hat sich während der Dauer des Vertragsverhältnisses
jeder Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes zu enthalten, die
einem Dritten während der Dauer des Urheberrechts untersagt ist.
Dem Verfasser verbleibt jedoch die Befugnis zur Vervielfältigung
und Verbreitung
1). für die Uebersetzung in eine andere Sprache,
2). für die Wiedergabe einer Erzählung in dramatischer Form
oder umgekehrt,
3). für die Bearbeitung eines Werkes der Tonkunst etc.
Auch ist der Verfasser zur Vervielfältigung und Verbreitung in
einer Gesamtausgabe befugt, wenn seit dem Ablauf des Kalenderjahres,
in welchem das (einzelne) + Werk erschienen ist, 20 Jahre verstrichen
sind."
Sie sehen, dass das Verlagsrecht, wenn nicht ausdrücklich
etwas anderes bestimmt ist, immer ein aussehliessliches ist. Die Schäden,
die Sie anführen, können Sie verhüten, wenn Sie sich im Vertrag mit
Uebersetzern durch den Vorbehalt schützen, dass das Verk, wenn es nicht
„Einzelne“ ist aber eine Interpretation von mir.