am 324.
S. Fischer, Verlag, Berlin W., Bülowstrasse 90
7/6. 1883
Herrn Dr. Art###r Schmitaler
Lieber Herr Dektor.
das Nonerar für die 1.-8. Auflage ver Frau laste und ihr Sohn!
zunächst in Gesamtbetrage von M. 4750.-, laut anliegender Aufstel-
lung, überweisen wir Ihren Conto bei der Allgen. Oesterr. Boden-
creditanstalt in Wien. Wir haben den Ladenpreis doch nur auf M. 2,50
festgesetzt, um das Buch verkäuflicher zu machen. Für die 8. Auf-
lage haben wir Ihnen einstweilen nur 16 % gutgeschrieben; bis Ende
des Jahres werden wir Ihnen eine Aufstellung geben können, wieviel
Exemplare zum Vorzugarabatt verkauft wurden. Die Honorarverrechnung
für die 8. Auflage ist also noch keine endgilige.
Sie haben übrigens meinen Brief aus Gardone doch in einigen
Punkten missverstanden. Zunächst macht es für den Sentimentsbuch-
händler keinen Unterschied, welchen Ladenpreis wir für das Buch
ansetzen. Der Sortimentsbuchhändler ist gezwungen, jedes Buch zu
dem offiziell angesetzten Ladenpreis zu verkaufen. Der Sortimenter
hat kein Interesse daran, ob das Buch billig oder teuer ist, denn
seinen Rabatt erhält er von dem offiziell festgesetzten Ladenpreis.
Sie haben sodann auch meine Bemerkung wegen der Gesamtausgabe,
die wir durch Reisebuchhandlungen vertreiben wollen, missverstanden.
Hier handelt es sich nicht um Bahnhofsbuchhandlungen, sondern um
Kolportage-Buchhandlungen, die durch Reisende den Publikum die Bücher
S. Fischer, Verlag, Berlin W., Bülowstrasse 90
7/6. 1883
Herrn Dr. Art###r Schmitaler
Lieber Herr Dektor.
das Nonerar für die 1.-8. Auflage ver Frau laste und ihr Sohn!
zunächst in Gesamtbetrage von M. 4750.-, laut anliegender Aufstel-
lung, überweisen wir Ihren Conto bei der Allgen. Oesterr. Boden-
creditanstalt in Wien. Wir haben den Ladenpreis doch nur auf M. 2,50
festgesetzt, um das Buch verkäuflicher zu machen. Für die 8. Auf-
lage haben wir Ihnen einstweilen nur 16 % gutgeschrieben; bis Ende
des Jahres werden wir Ihnen eine Aufstellung geben können, wieviel
Exemplare zum Vorzugarabatt verkauft wurden. Die Honorarverrechnung
für die 8. Auflage ist also noch keine endgilige.
Sie haben übrigens meinen Brief aus Gardone doch in einigen
Punkten missverstanden. Zunächst macht es für den Sentimentsbuch-
händler keinen Unterschied, welchen Ladenpreis wir für das Buch
ansetzen. Der Sortimentsbuchhändler ist gezwungen, jedes Buch zu
dem offiziell angesetzten Ladenpreis zu verkaufen. Der Sortimenter
hat kein Interesse daran, ob das Buch billig oder teuer ist, denn
seinen Rabatt erhält er von dem offiziell festgesetzten Ladenpreis.
Sie haben sodann auch meine Bemerkung wegen der Gesamtausgabe,
die wir durch Reisebuchhandlungen vertreiben wollen, missverstanden.
Hier handelt es sich nicht um Bahnhofsbuchhandlungen, sondern um
Kolportage-Buchhandlungen, die durch Reisende den Publikum die Bücher