32.
S. Fischer, Verlag, Berlin W., Bülowstrasse 90
16/6. 1913
Herrn Dr. Arthur Schnitsler
Wien
Lieber Herr Doktor.
ich sende Ihnen hier zwei Rechtsgutachten des Syndikus des
Deutschen Verlegervereins über den Schutz Ihrer Dramen in England
Das erste Gutachten vom 2. Mai war mir nicht ganz klar, aus dem
zweiten vom 28. Mai ergibt sich aber zweifellos, dass Sie auch
mit denjenigen Werken, die schon seit mehr als 10 Jahren erschie-
nen sind, in England geschützt sind. Bitte senden Sie mir diese
Gutachten wieder zurück und lassen Sie mich wissen, ob ich in
England für Sie etwas tun kann.
Ich füge eine Information von Neldner in Riga bei, die sich
auf den zukünftigen Schutz in Russland bezieht und wie Sie sehen,
speziell von Ihrem Fall ausgeht. Mir ist es nicht zweifelhaft,
dass Ihre Werke, die bei einem deutschen Verleger erscheinen, in
Zukunft in Russland geschützt sein werden. Aber es empfiehlt sich
nicht, dass Sie direkt mit irgend einem russischen Uebersetzer ar-
beiten, weil wir uns auf den Standpunkt stellen müssen, dass Sie
Ihre Rechte, auch die der Aufführung, einem deutschen Verleger
übertragen haben. Es wird möglich sein, für Sie 55 % der Einnahmen
aus den Aufführungen in russischer Sprache zu bekommen, in die an-
dern 45 % teilen sich die russische Autorengesellschaft, der Ueber-
setzer und Neldner. Wir würden Ihnen nur denselben Satz wie in
Deutschland für die Einnahmen berechnen. Die deutsch-russische
S. Fischer, Verlag, Berlin W., Bülowstrasse 90
16/6. 1913
Herrn Dr. Arthur Schnitsler
Wien
Lieber Herr Doktor.
ich sende Ihnen hier zwei Rechtsgutachten des Syndikus des
Deutschen Verlegervereins über den Schutz Ihrer Dramen in England
Das erste Gutachten vom 2. Mai war mir nicht ganz klar, aus dem
zweiten vom 28. Mai ergibt sich aber zweifellos, dass Sie auch
mit denjenigen Werken, die schon seit mehr als 10 Jahren erschie-
nen sind, in England geschützt sind. Bitte senden Sie mir diese
Gutachten wieder zurück und lassen Sie mich wissen, ob ich in
England für Sie etwas tun kann.
Ich füge eine Information von Neldner in Riga bei, die sich
auf den zukünftigen Schutz in Russland bezieht und wie Sie sehen,
speziell von Ihrem Fall ausgeht. Mir ist es nicht zweifelhaft,
dass Ihre Werke, die bei einem deutschen Verleger erscheinen, in
Zukunft in Russland geschützt sein werden. Aber es empfiehlt sich
nicht, dass Sie direkt mit irgend einem russischen Uebersetzer ar-
beiten, weil wir uns auf den Standpunkt stellen müssen, dass Sie
Ihre Rechte, auch die der Aufführung, einem deutschen Verleger
übertragen haben. Es wird möglich sein, für Sie 55 % der Einnahmen
aus den Aufführungen in russischer Sprache zu bekommen, in die an-
dern 45 % teilen sich die russische Autorengesellschaft, der Ueber-
setzer und Neldner. Wir würden Ihnen nur denselben Satz wie in
Deutschland für die Einnahmen berechnen. Die deutsch-russische