meiner
Bestimmungen über den Bühnenver
11 d
sehen Werke.
1.) Für Aufführungen meiner abendfüllenden
Stücke sind 10g Tantiemen der gesammten Brutto-
einnahme, also Abonnements und Vormerkgebühren mit¬
einbegriffen, zu berechnen.
2.) Ebenso sind 10 Mige Tantiemen für jede mei-
ner Einakterreisen oder sonstige abendfüllende
Kombinationen meiner Stücke zu berechnen.
3.) Die Regularen Nachmittagsvorstellungen
(also an sonn-und Feiertagen zu mindestens um
30% herabgesetzten Preisen) geniessen die an
den betreffenden Theatern üblicse Ermässigung.
4.) Von kleiner u Bühnen (Sommer-und Kurtse-
atern, reisende Gesellschaften in kleineren Orten)
kann statt der 10 Zigen Tantiene eine entspre-
etz
ckende Oauschalsumme (die natürlich in einexxx
richtigen Verhältnis zu den erhöhten Billetprei-
sen gesetzt werden müsste) per Vorstellung gefor-
dert werden.
Bestimmungen über den Bühnenver
11 d
sehen Werke.
1.) Für Aufführungen meiner abendfüllenden
Stücke sind 10g Tantiemen der gesammten Brutto-
einnahme, also Abonnements und Vormerkgebühren mit¬
einbegriffen, zu berechnen.
2.) Ebenso sind 10 Mige Tantiemen für jede mei-
ner Einakterreisen oder sonstige abendfüllende
Kombinationen meiner Stücke zu berechnen.
3.) Die Regularen Nachmittagsvorstellungen
(also an sonn-und Feiertagen zu mindestens um
30% herabgesetzten Preisen) geniessen die an
den betreffenden Theatern üblicse Ermässigung.
4.) Von kleiner u Bühnen (Sommer-und Kurtse-
atern, reisende Gesellschaften in kleineren Orten)
kann statt der 10 Zigen Tantiene eine entspre-
etz
ckende Oauschalsumme (die natürlich in einexxx
richtigen Verhältnis zu den erhöhten Billetprei-
sen gesetzt werden müsste) per Vorstellung gefor-
dert werden.