B121: Fischer, Salomo_SF an Arthur Schnitzler 1915-1930 Originale, Seite 588

2.3.
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gutem Gewissen sagen, dass ich in jener Sache alle irgend ver-
fügbaren Mittel zu Ihrem Schutze angewendet habe und Reyding mir
dabei tüchtig geholfen hat.
Ihre Bemerkung, dass in solchen Fällen nicht einmal
G.H.F.P.F:S.
die Steuerbehörde einen Abzug mache, und nicht nur diese Bemerkung
erweckt mir den Anschein, als empfänden Sie die Provisionsabzüge
als eine Kontribution, die dem Autor auferlegt wird oder aber
wie eine Beute, die zu erhaschen ich dauernd auf der Lauer liege.
Zugegeben, dass das ganze Provisionssystem ziemlich leidig ist,
so ist es doch das einzige, daseinem Verlage die Möglichkeit
bietet sich auf diesem Gebiete bezahlt zu machen, in einer Weise,
die einem gewissen Billigkeitsgefühl entspricht. Im übrigen aber
ist Provision nichtssanderes als ein genereller Arbeitsentgelt,
Ce dernier mn
der nicht nur nach den einzelnen Abschlüssen, sondern nach der
Gesamtarbeitsleistung abgeschätzt werden darf. Was der Verlag
im einzelnen Falle zuviel zu erhalten scheint, bekommt er im anderen
zu wenig, wenn überhaupt kein Abschluss zustandekommt oder von
vornherein unproduktive Aufgaben wie Verhinderung unberechtigter
Aufführungen oder Uebersetzungen und dergl. in Frage stehen. Der
Ausgleich stellt sich dann schon von selbst authomatisch her, be-
sonders, hoffe ich bei uns, wodurch das Festhalten niedriger
bei irgend einem
Provisionssätze weit billiger gearbeitet wir
anderen mir bekannten deutschen
er nie