604
Fischer/Verlag/Berlin M 57/Bülowstraße 90.
lüsse: Amt Lützow Nr. 1662. 6162 und 9292 / Postscheckkonto: Berlin Nr 1662
THEATERABTEILUNG
Berlin, den 24. Februar 1923
Das sie noch nach
alb
G.H.F.P
G.H.F.P.
G.C.F.P.
e mais M r : mons
G.F.P.
Herrn
Dr. Arthur Schnitzler
Wien
-- —
"
Sehr verehrter Herr Doktor
ich nehme an, dass Sie mit Barnowsky
G.C.H.F.P
G.C.F.P
einen sogenannten Sondervertrag (Formular des Bühnenkartells)
G.C.F.P.
G.F.P.
geschlossen haben. In diesem Falle steht Ihnen nach den Allgemeinen
Bestimmungen zum Geschäftsverkehr, die, als allgemeine Abmachungen
zwischen den Teilnehmern des Bühnenkartells, einen integrierenden
Bestandteil solcher Sonderverträge bilden, das Recht zu, nach §5
letzter Absatz der Bestimmungen bei schweren Vertragsverletzungen,
den Kontrakt mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Da die dauernde
Nichtzahlung von Tantiemen zweifellen eine solche schwere Vertrags-
verletzung darstellt, stünde Ihnen mit einer solchen Kündigung ein
Mittel zur Verfügung, Barnowsky zur sofortigen Bezahlung der rück-
ständigen Tantiemen zu veranlassen, oder aber andernfalls weitere
Aufführungen von „Lichtbiern“. Denn vertragslos weiter
zu spielen, dürfte Barnowsky kaum wagen. Dieser Weg ist zweifellos
der kürzeste und macht verhältnismässig wenig Schärereien. Die
se haben auf derartige Kündi.
felswe
bei.
spiel
Komm.
urg.
Fischer/Verlag/Berlin M 57/Bülowstraße 90.
lüsse: Amt Lützow Nr. 1662. 6162 und 9292 / Postscheckkonto: Berlin Nr 1662
THEATERABTEILUNG
Berlin, den 24. Februar 1923
Das sie noch nach
alb
G.H.F.P
G.H.F.P.
G.C.F.P.
e mais M r : mons
G.F.P.
Herrn
Dr. Arthur Schnitzler
Wien
-- —
"
Sehr verehrter Herr Doktor
ich nehme an, dass Sie mit Barnowsky
G.C.H.F.P
G.C.F.P
einen sogenannten Sondervertrag (Formular des Bühnenkartells)
G.C.F.P.
G.F.P.
geschlossen haben. In diesem Falle steht Ihnen nach den Allgemeinen
Bestimmungen zum Geschäftsverkehr, die, als allgemeine Abmachungen
zwischen den Teilnehmern des Bühnenkartells, einen integrierenden
Bestandteil solcher Sonderverträge bilden, das Recht zu, nach §5
letzter Absatz der Bestimmungen bei schweren Vertragsverletzungen,
den Kontrakt mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Da die dauernde
Nichtzahlung von Tantiemen zweifellen eine solche schwere Vertrags-
verletzung darstellt, stünde Ihnen mit einer solchen Kündigung ein
Mittel zur Verfügung, Barnowsky zur sofortigen Bezahlung der rück-
ständigen Tantiemen zu veranlassen, oder aber andernfalls weitere
Aufführungen von „Lichtbiern“. Denn vertragslos weiter
zu spielen, dürfte Barnowsky kaum wagen. Dieser Weg ist zweifellos
der kürzeste und macht verhältnismässig wenig Schärereien. Die
se haben auf derartige Kündi.
felswe
bei.
spiel
Komm.
urg.