Fischer / Verlag / A.=G. Berlin W 57.
Bankkonto: Deutsche Bank, Depositenkasse P in Berlin / Postscheckkonto; Berlin Nr. 1669.
Fernsprechanschlüsse: Amt Lützow Nr. 6162 bis 6164
Bülowstraße 90
Herrn Dr. Arthur Schnitzler
Geschädigungen durch xxx
Wie
G.F.P.
Lieber Freund,
G.C.H.F.P.F
und xxx aus sich
lassen Sie uns die Diskussion über alle diese Dinge beenden;
es würde mir nicht schwer fallen, Ihre Argumente zu widerlegen, denn
im Zusammenhang damit
Sie sind bezüglich der Kalkulationsfragen, resp. bezuglich der Auflagen
die sich im Laufe dieser Jahre nur aus jeweiligen kleinen Auflagen
aufgebaut haben, nicht ganz im Bilde. Ich hebe mir das auf, bis wir
uns einmal wiedersehen und bis diese Frage eine rein historische Ange-
legenheit geworden ist. Denn da ich nun Ehe
Kunschakzeptiere, Ihnen
die höchste Tantieme zu bezahlen, die ein Autor meines Verlages be-
zieht, so ist diew Diskussion ja nicht mehr akut.
Der in Frage stehende Autor bekommt also 20 x vom Ladenpreis des
broschierten Exemplars gerechnet, das höchste Honorar, dass bezahlt
werden kann. Sie schreiben zwar in Ihrem Brief, dass Sie diese 20 x
auch vom Ladenpreis des gebundenen Exemplars wünschen. Ich nehme aber
an, dass hier ein Irrtum Ihrerseits vorliegt und dass Sie dabei an
20 % vom Erlös denken. Sie schreiben, dass über diese Prozentzahlung
vom gebundenen Exemplar zwischen uns schon verhandelt wurde, das war
new
meines Wissens nur der wall bei Gelegenheit der Erlösabrechnung, da
mit him
nur in diesem Fall die prozentuale Verrechnung auch von gebundenen
Exemplar in Frage stand. Ich weiss auch nichts davon, dass über einen
Wormalvertrag in diesen Sinne von Schutzverband eine Diskussion hervor
rugen wurde; war das der Fall, so konnte unmöglich von gebundenen
dar derselbe Tantiemensatz gefordert werden, wie von broschierten
Bankkonto: Deutsche Bank, Depositenkasse P in Berlin / Postscheckkonto; Berlin Nr. 1669.
Fernsprechanschlüsse: Amt Lützow Nr. 6162 bis 6164
Bülowstraße 90
Herrn Dr. Arthur Schnitzler
Geschädigungen durch xxx
Wie
G.F.P.
Lieber Freund,
G.C.H.F.P.F
und xxx aus sich
lassen Sie uns die Diskussion über alle diese Dinge beenden;
es würde mir nicht schwer fallen, Ihre Argumente zu widerlegen, denn
im Zusammenhang damit
Sie sind bezüglich der Kalkulationsfragen, resp. bezuglich der Auflagen
die sich im Laufe dieser Jahre nur aus jeweiligen kleinen Auflagen
aufgebaut haben, nicht ganz im Bilde. Ich hebe mir das auf, bis wir
uns einmal wiedersehen und bis diese Frage eine rein historische Ange-
legenheit geworden ist. Denn da ich nun Ehe
Kunschakzeptiere, Ihnen
die höchste Tantieme zu bezahlen, die ein Autor meines Verlages be-
zieht, so ist diew Diskussion ja nicht mehr akut.
Der in Frage stehende Autor bekommt also 20 x vom Ladenpreis des
broschierten Exemplars gerechnet, das höchste Honorar, dass bezahlt
werden kann. Sie schreiben zwar in Ihrem Brief, dass Sie diese 20 x
auch vom Ladenpreis des gebundenen Exemplars wünschen. Ich nehme aber
an, dass hier ein Irrtum Ihrerseits vorliegt und dass Sie dabei an
20 % vom Erlös denken. Sie schreiben, dass über diese Prozentzahlung
vom gebundenen Exemplar zwischen uns schon verhandelt wurde, das war
new
meines Wissens nur der wall bei Gelegenheit der Erlösabrechnung, da
mit him
nur in diesem Fall die prozentuale Verrechnung auch von gebundenen
Exemplar in Frage stand. Ich weiss auch nichts davon, dass über einen
Wormalvertrag in diesen Sinne von Schutzverband eine Diskussion hervor
rugen wurde; war das der Fall, so konnte unmöglich von gebundenen
dar derselbe Tantiemensatz gefordert werden, wie von broschierten