Der /w
lag/Berlin 57/B.
###t Lützow Nr. 1662. 6162 und 9292 / Postscheckkonto: B.
THEATERABTEILUNG
erlin, den 15. April 1925
Herrn
Dr. Arthur Schnitzler
Wien.
Sehr verehrter Herr Doktor,
auf Ihr Telegramm vom 91 ds. haben wir
sofort telegraphisch weitere Aufführungen von Ihren Werken ohne vor-
herige Genehmigung untersagt. Die Aufführung von
war allerdings nicht mehr zu verhindern, da die Funkstunde sich auf
den Standpunkt stellte, dass sie auf Grund unserer ersten Abmachung
noch spielen konnte und auch das Geld gleichzeitig an uns zur Absendung
gebracht hat. Ein Präjudiz ist meil
ger Ansicht nach durch diesen Sach
G.C.H.F.P.P
verhalt nicht geschaffen worden, da es ja ganz in unserem Belieben
steht, welche Beträge wir für die einzelnen Aufführungen von den
Sandegesellschaften verlangen und wie Sie sehen fügen sich doch die
Gesellschaften, obwohl eine gesetzliche Grundlage noch nicht besteht.
Solange der von uns angestrengte Prozess in Sachen Hoffannstahl noch
geget
nicht in letzter Instanz entschieden ist, ist dafür keine sichere Basis.
eingesellene
Immerhin wird die erste für uns günstige Entscheidung die Gesellschag-
ten veranlassen, zunächst keine Dramen ohne vorherige Genehmigung zu
senden.
im besten Empehlung.
VE /
sema
lag/Berlin 57/B.
###t Lützow Nr. 1662. 6162 und 9292 / Postscheckkonto: B.
THEATERABTEILUNG
erlin, den 15. April 1925
Herrn
Dr. Arthur Schnitzler
Wien.
Sehr verehrter Herr Doktor,
auf Ihr Telegramm vom 91 ds. haben wir
sofort telegraphisch weitere Aufführungen von Ihren Werken ohne vor-
herige Genehmigung untersagt. Die Aufführung von
war allerdings nicht mehr zu verhindern, da die Funkstunde sich auf
den Standpunkt stellte, dass sie auf Grund unserer ersten Abmachung
noch spielen konnte und auch das Geld gleichzeitig an uns zur Absendung
gebracht hat. Ein Präjudiz ist meil
ger Ansicht nach durch diesen Sach
G.C.H.F.P.P
verhalt nicht geschaffen worden, da es ja ganz in unserem Belieben
steht, welche Beträge wir für die einzelnen Aufführungen von den
Sandegesellschaften verlangen und wie Sie sehen fügen sich doch die
Gesellschaften, obwohl eine gesetzliche Grundlage noch nicht besteht.
Solange der von uns angestrengte Prozess in Sachen Hoffannstahl noch
geget
nicht in letzter Instanz entschieden ist, ist dafür keine sichere Basis.
eingesellene
Immerhin wird die erste für uns günstige Entscheidung die Gesellschag-
ten veranlassen, zunächst keine Dramen ohne vorherige Genehmigung zu
senden.
im besten Empehlung.
VE /
sema