B121: Fischer, Salomo_SF an Arthur Schnitzler 1930–1931 Originale, Seite 32

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FISCHER
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Dr. Arthur Schnitzler, Wien XVIII
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G.H.F.P.
Lieber Herr Doktor,
zu Ihrem Schreiben vom 14.4. gebe ich Ihnen
G.C.H.F.P.D.
die gewünschten Erklärungen:
Punkt 1: Die Zentralstelle ist statutengemäss berechtigt, von den
Beträgen, die sie auf dem Wege der Rechtsverfolgung einzieht, einen
Betrag von 10% einzubehalten. Dafür übernimmt sie die Prozesskosten,
auch im Falle des Unterliegens.
Punkt 2: Die Tantiemen in unserer Abrechnung sind nur bis zum
16. März ausgewiesen, da, wie sie aus der Abrechnung der Zentralstelle
ersehen, nur diese Tantiemen im Laufe des Monat März an uns be-
zahlt wurden und wir jeweils nur das verrechnen, was im Vormonat
an uns gezahlt worden ist.
Punkt 3: Die Abendeinnahmen des stückes sind nach meinen Dafür-
halten richtig angegeben, trotzdem will ich die Zentralstelle ersuchen
auch noch eine Nachprüfung dieser Abrechnung vorzunehmen.
Die Einnahmen von Stücken in denen Frau Massary spielt mit Stücke
in denen Kortner auftritt nicht zu vergleichen Es kommt sehr
oft in Berlin vor, dass Stücke hohe Aufführungsserien erreichen,
ohne dass ihre finanziellen Erträgnisse diese Anzahl von Auf-