B128: Reigen (Verschiedene Korrespondenzen. Harz, S. Fischer), Seite 30

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Etwe sehn Tage später aber, am 8. März, unt
Einweis auf den von Ihren Anwelt betonten - un
Allen seit jeher bekannt gewesenen Umstand, "dass
jeder Staatsanwalt von sich aus von neuen gegen
e Sich auftreten könne, und dass dann mit der
zen Transaktion nichts erreicht sei „erklären
sich plötzlich überraschender Weise als ratlo,
ersuchen mich mit der Erwähnung einer mir gleich¬
als nicht unbekannten Tatsache zu beschwichtigen:
dass mir das Eigentumsrecht an diesem Buche nicht
verloren gehe (als wenn es sich um dieses Bewugst-
sein und nicht viel mehr darum handelte von meinen
niemals in Zweifel gezogenen Eigentumsrecht endlich.
wieder praktischen Gebrauch zu machen und schließ-
sen mit der Versicherung,es sei Ihnen "fatal" dass
Sie in der "Reigen"- Sache zu keinem Entschlüsse
kommen können.
Diese Ihre Anneigung einen Entschluss zu
fassen empfinde ich allerdings gleichfalls als
fatal. Doch im Gegensatz zu Ihnen, lieber Freund, bin
ich keineswege der Ansicht, dass die Dinge verzwieckt
andern xxx
finde, dass sie für jeden, der
eher
Ot
mag und handeln will, so
ie möglich
liegen
indelt es sich denn!
Ich f
Dies Gesentwerks ohne
Schmälerung meines literarischen Ansehens zur Not
auf die Existens des "Reigen" vollkommen verzichten.
könnte/womit ich weder den "Reigen" herabzusetzen.
nock!
ehen zu überschätzen gedenke) und dass
nicht allen schwer gelänge für den "Reigen"
den Verlag zu gewinnen. jedenfalls einen
Von
am 3. März. der
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auch meine Werke gehören;
„Meig¬