B128: Reigen (Verschiedene Korrespondenzen. Harz, S. Fischer), Seite 43

Exemplaren die Verlagsbezeichnung zu ändern. Dazu
könnte eventuell Neudruck eines Bogens notwendig
werden.
2.2.1928. An Fischer:...Was nun den Reigen anbe-
langt, so sind nur zwei Fälle möglich. Dass er be-
schlagnahmt ist oder nicht. Es gibt, es muss eine
Behörde geben, bei der man weiss, ob die Be-
schlagnahme noch zurecht besteht oder ob sie, wie
ich überzeugt bin, längst aufgehoben ist.
Sollte aber - was anzunehmen eigentlich grotesk
erscheint - eine Auskunft darüber nicht zu erhal-
ten sein, so ist man umso mehr berechtigt das Buch
neuerlich herauszugeben, als 1. das Risiko einer
solchen Herausgabe absolut Null ist, ja nicht ein-
mal anfänglich Kosten verursacht, da ja die Harz-
schen Exemplare (siehe vorigen Brief) noch vorhan
den sind. Doch halte ich für absolut ausgeschlos-
sen, dass irgend eine Behörde sich heute doch
mit einer Beschlagnahme des Reigen blamieren
könnte, umso mehr, als sich jeder Verlag, auch
der Verlag Fischer ohneweiters damit ausweisen
dürfte, dass Bücher, gegen die der Reigen eine
junge Mädchen-Lektüre ist von behördlichen Mass-
nahmen völlig unangefochten geblieben sind. Noch-
mals empfehle ich die Lektüre des Reigen-Pr zes-
ses und weise insbesondere auf die in dem Werk
am Schluss befindlichen Gutachten hin.
ich für meinen Teil habe über die Angelegenheit
schon so viel geschrieben und gesprochen
dass ich hoffe auf weitere theoretische Krörterun-
gen verzichten zu dürfen.
20.2.19128. An Fischer:.... Nächstens hoffe ich
auch von Ihnen zu hören ob, resp. wie die Reigend-
Angelegenheit vorwärtsschreitet.
3.3.1928. An Harz:...Herr Dr. Maril berichtet
mir von seiner Unterredung mit Ihnen, aus der
hervorgeht, dass Sie noch 4-44-000 Exempl
Reigen, alle aufgebunden, besitzen und das
Vorräte per Exemplar mit 1.50-1.80 Mar
kaufen könnten, dass aber bei Verkauf