dass der Reigen endlich in einem anderen, sondern
darum, dass er im Verlage S. Fischer erscheine
xyz
Kirperinlakauksa.
und aus meiner Ansicht, dass gerade in diesem spe-
ziellen Fall auch der Verlag einen gewissen Wert
darauf legen müsste, habe ich niemals ein Hehl ge-
macht.
29.3.1928. An Fischer:.... So sind wir denn in
der Sache Harz genau dort, wo wir vor einem hal
ben Jahre standen. Harz soll zuerst seine Exempla-
re verkaufen und dann käme der Verlag Fischer
mit einer Neuausgabe.
Die Sache steh aber doch so, dass der Weiterver-
kauf der Exemplare bei Harz gar nicht fortschrei-
tet, wenn nicht... der Verkauf überhaupt aus äus-
seren oder inneren Gründen speziell für Harz lahm-
geleg ist. Jedesfalls erscheint es mir ausge-
schlossen, dass die noch vorhandenen 4-5000 Exempla-
re, wenn sie in Harzens Besitz bleiben, im Laufe
der nächsten 10-20 Jahre verkauft werden. Da-
rum eben lag mir daran das Buch von Harz auch
praktisch volikommen frei zu bekommen,theore-
tisch habe ich ja das Verfügungsrecht von der
101. Auflage an schon lange genug. Aber es wird
Wm
mir klarer, dass es vollkommen in Harzens Belieben
steht dieses mein Recht illusorisch zu machen.
7.4.1928. An Harz:... Die Klausel, dass eine neue
Kuflage erst dann erscheinen dürfe nach
bei Ihnen vorhanden Bestände ausverkauft.
scheint mir, dass mir von der 101. Aufl. an
der zustehende Verfügungsrecht über den Reiger
in einem gewissen Mass illusorisch zu machen.
....Keineswegs könnte ich einen neuen Verleger
dazu verhalten diese Bestände zu kaufen und
hätte umso weniger Grund dazu, als ja wie gesagt
unser Vertrag Ihnen ein Recht zu dieser Klause)
keineswegs einrää
7.4 1928. An H
ant
darum, dass er im Verlage S. Fischer erscheine
xyz
Kirperinlakauksa.
und aus meiner Ansicht, dass gerade in diesem spe-
ziellen Fall auch der Verlag einen gewissen Wert
darauf legen müsste, habe ich niemals ein Hehl ge-
macht.
29.3.1928. An Fischer:.... So sind wir denn in
der Sache Harz genau dort, wo wir vor einem hal
ben Jahre standen. Harz soll zuerst seine Exempla-
re verkaufen und dann käme der Verlag Fischer
mit einer Neuausgabe.
Die Sache steh aber doch so, dass der Weiterver-
kauf der Exemplare bei Harz gar nicht fortschrei-
tet, wenn nicht... der Verkauf überhaupt aus äus-
seren oder inneren Gründen speziell für Harz lahm-
geleg ist. Jedesfalls erscheint es mir ausge-
schlossen, dass die noch vorhandenen 4-5000 Exempla-
re, wenn sie in Harzens Besitz bleiben, im Laufe
der nächsten 10-20 Jahre verkauft werden. Da-
rum eben lag mir daran das Buch von Harz auch
praktisch volikommen frei zu bekommen,theore-
tisch habe ich ja das Verfügungsrecht von der
101. Auflage an schon lange genug. Aber es wird
Wm
mir klarer, dass es vollkommen in Harzens Belieben
steht dieses mein Recht illusorisch zu machen.
7.4.1928. An Harz:... Die Klausel, dass eine neue
Kuflage erst dann erscheinen dürfe nach
bei Ihnen vorhanden Bestände ausverkauft.
scheint mir, dass mir von der 101. Aufl. an
der zustehende Verfügungsrecht über den Reiger
in einem gewissen Mass illusorisch zu machen.
....Keineswegs könnte ich einen neuen Verleger
dazu verhalten diese Bestände zu kaufen und
hätte umso weniger Grund dazu, als ja wie gesagt
unser Vertrag Ihnen ein Recht zu dieser Klause)
keineswegs einrää
7.4 1928. An H
ant