mir freundlichst zugesagte Aufstellung...min¬
destens nach Halbjahren geordnet...Sie würden
mir eine Gefälligkeit erweisen, auch eine Erledi-
gung.... resp. eventuelle Uebernahme der bei
fhnen noch vorhandenen Exemplare erleichtern.
D
7.6.1928. n Fischer:...Ich finde in meiner
Reigen-Korrespondenz einen Brief meines An-
walts Dr. Rosenberger vom 11.12.1926,aus dem her
vorgeht, dass damals sich bei Harz noch 4521 Exam
re auf Lager sich befanden. Darnach scheint es, dass
kein oder
der letzten 1½ Jahre fast
Harz im Lau###
G.F.P.
überhaupt kein Exemplar mehr abgesetzt hat - ein
3
2.
neuer Beweis dafür, dass sein Lagerbestand zum
Teile oder gänzlich auf irgend eine Weise seiner
persönlichen Verfügung entz gen ist.
G.F.P.
G.F.P.
23.6.1928. An Fischer:...Ich bin ganz Ihrer Mei
zur
erheberrecht nur
0
nung, dass da Harz das
G.C.H.
101. Auflage besitzt, wir ohne eiters ein
Auflage veranstalten könnten. Wenn Sie sich dazu
entschliessen könnten würde ich einfach in diesem
inne an Harz schreiben. Etwa so: Aus unserer
orrespondenz geht zur Evidenz hervor, dass Sie
im Laufe der letzten 2,3 Jahre so gut wie xxx kein
Exemplar des Reigen verkauft haben. Ihr xxxx Ver-
lagsrecht ist bekanntlich mit der 101. Auflage ab-
gelaufen. Da Sie Ihren Hestbestand nicht zu einem
möglichen Preise hergeben wollen, aber Ihr Verlags-
recht und Ihre Verlagspflicht aus welchen Gründen
nicht ausüben, so werden wir ohne jede weitere Rück-
sicht auf Sie eine neue Ausgabe des Reigen veran-
stalten, wovon ich Sie der Ordnung wegen in Kennt
G.F.P.
nis setze.
Dass Herrn Harz, gerade ihm, die Verbreitung xxx
verboten sein sollte, halte ich für ausgeschlossen.
Aber selbst wenn ein solches Verbot bestände, was
doch unbedingt in Erfahrung zu bringen sein mus
ginge das uns nicht das Allergeringste an...
Es handelt sich wirklich um eine prinzipielle
den
Frage. Ich kann in meinem Gesamtwerk an
Fisch
einen verzichten und dem
destens nach Halbjahren geordnet...Sie würden
mir eine Gefälligkeit erweisen, auch eine Erledi-
gung.... resp. eventuelle Uebernahme der bei
fhnen noch vorhandenen Exemplare erleichtern.
D
7.6.1928. n Fischer:...Ich finde in meiner
Reigen-Korrespondenz einen Brief meines An-
walts Dr. Rosenberger vom 11.12.1926,aus dem her
vorgeht, dass damals sich bei Harz noch 4521 Exam
re auf Lager sich befanden. Darnach scheint es, dass
kein oder
der letzten 1½ Jahre fast
Harz im Lau###
G.F.P.
überhaupt kein Exemplar mehr abgesetzt hat - ein
3
2.
neuer Beweis dafür, dass sein Lagerbestand zum
Teile oder gänzlich auf irgend eine Weise seiner
persönlichen Verfügung entz gen ist.
G.F.P.
G.F.P.
23.6.1928. An Fischer:...Ich bin ganz Ihrer Mei
zur
erheberrecht nur
0
nung, dass da Harz das
G.C.H.
101. Auflage besitzt, wir ohne eiters ein
Auflage veranstalten könnten. Wenn Sie sich dazu
entschliessen könnten würde ich einfach in diesem
inne an Harz schreiben. Etwa so: Aus unserer
orrespondenz geht zur Evidenz hervor, dass Sie
im Laufe der letzten 2,3 Jahre so gut wie xxx kein
Exemplar des Reigen verkauft haben. Ihr xxxx Ver-
lagsrecht ist bekanntlich mit der 101. Auflage ab-
gelaufen. Da Sie Ihren Hestbestand nicht zu einem
möglichen Preise hergeben wollen, aber Ihr Verlags-
recht und Ihre Verlagspflicht aus welchen Gründen
nicht ausüben, so werden wir ohne jede weitere Rück-
sicht auf Sie eine neue Ausgabe des Reigen veran-
stalten, wovon ich Sie der Ordnung wegen in Kennt
G.F.P.
nis setze.
Dass Herrn Harz, gerade ihm, die Verbreitung xxx
verboten sein sollte, halte ich für ausgeschlossen.
Aber selbst wenn ein solches Verbot bestände, was
doch unbedingt in Erfahrung zu bringen sein mus
ginge das uns nicht das Allergeringste an...
Es handelt sich wirklich um eine prinzipielle
den
Frage. Ich kann in meinem Gesamtwerk an
Fisch
einen verzichten und dem