B128: Reigen (Verschiedene Korrespondenzen. Harz, S. Fischer), Seite 55

((Auf diesen Brief erfolgte bis heute 26.9.1928)
trotz wiederholter Mahnung keine Antwort. Anläss
lich einer Begegnung mit Dr. Maril bestand H. da-
rauf, dass er das Recht auch von der 101. Auflage
an weiter besitze und den Reigen zu einem billige-
ren Preise an einen neuen Verlag nicht zu verkaufen
gedenke, aber nicht einen Process anstrengen werde,
sondern nur seine Bestände weiter verkaufen,-nach-
dem er sie durch 1£ Jahre „siehe Vorhergehendes,
zurückgehalten)(.
Am 14.7.1928. auf Vorschlag Fischers Anfrage am
Fritz Engel,ob ein Verbot des Reigen noch bestehe.
14.7.1928. An Fischer:...Da ich Sie mit meinem
Entwurf des Briefes an Harz einverstanden weiss
will ich ihn absenden.
G. A.
von
Am 18.7.1928 Antwort an Fritz Engel, dass nach sei
ner Information einem neuen rscheinen des Reigen
nichts im Wege stünde.
21.7.1928. Än Fischer:..Beigeschlossen der Brief
von Fritz Engel, der nach dieser Hinsicht wohl alle
Bedenken beschwichtigt.
Mevi
13.9.1928. An Fischer:..Mir hat H.auf meine An-
frage vom 14.Juli überhaupt nicht geantwortet...
Die letzten Bedenken waren durch den Brief von
Fritz Engel völlig aus der Welt geschafft... Har
zens gesprächsweise Bemerkung zu Ihnen (Maril)
ist ein juridischer Unsinn. Seine Zusage,er werde
keinen Prozess anstrengen eine Ueberheblichkeit
seine Drohung,er werde seine Vorräte billig auf den
Markt werfen umso bichtiger, als er ja damit zuge-
stände mein Buch in doloser Weise zurückgehalten
zu haben. Wir haben also die Wahl a) ohne weitere
Rücksichte auf H. einfach den Reigen in einer
möglichst hübschen Ausgabe zu drucken.... b) Herrn
Hars noch einmal entgegenzukommen, indem wir eine
fixe Summe nennen, die wir bei sofortiger Herausgabe