2) Weder wenn wir schlafen, noch weniger schwer
Sowohl wenn Büdiger über Pflichten der
krank, noch wenn wir sehr ermattet sind
Gastfreundschaft verletzt, als auch wenn
sind mir fähig zusammenhängend zu
er die Eid gegen die Königinbricht, hat
G.C.H.F.P
G.C.H.F.P
denken.
schriele
er eine ehrlose Handlung begangen; nun
dieser hier ist schwer krank; ago ist
kolast der
kann er nur entweder die Gastfreundschaft
G.C.H.F.P.S. M r. S.
errufähig lte.
oder den Eid verletzten; ago ist er jedenfalls
Modus tollens
G.C.P.
eine cholose Handlg begangen.
1) Wie im Schlußfalsch ist, so ist entweder
Weder
Sow l wenn Sträger den Pflichten der Gast¬
der Obersatz, der Untersatz oder es
Freundschaft treu bleibt, als auch wie
sind beide Prämissen falsch.
er dem jed gegen die Königin treu bleibt,
Hier ist weder der Obersatz noch etc,
wie ehrlöse xxx begange
haftter ehrlich gehandelt; nun kann nun
ergo ist der Schluß nicht falsch.
entweder die Pflichten der Gastfr., oder
2) Wenn ein histor. Factum als erwiesen dastehn
dem Eid treu bleiben, ergoßt er jedenfalls
soll, so dürfen weder die darauf besagt.
theilich gehandelt. —
mündl. Überlieferungen, noch die schriftliche
2e
Giellen Falsch sein, noch der Herde Vorscher
oberflächlich untersuchen;
hier ist der Forscher oberflächt. zu Werke
G.C.P.
gegangen, nasse ist das Facture nicht erwiesen
Sowohl wenn Büdiger über Pflichten der
krank, noch wenn wir sehr ermattet sind
Gastfreundschaft verletzt, als auch wenn
sind mir fähig zusammenhängend zu
er die Eid gegen die Königinbricht, hat
G.C.H.F.P
G.C.H.F.P
denken.
schriele
er eine ehrlose Handlung begangen; nun
dieser hier ist schwer krank; ago ist
kolast der
kann er nur entweder die Gastfreundschaft
G.C.H.F.P.S. M r. S.
errufähig lte.
oder den Eid verletzten; ago ist er jedenfalls
Modus tollens
G.C.P.
eine cholose Handlg begangen.
1) Wie im Schlußfalsch ist, so ist entweder
Weder
Sow l wenn Sträger den Pflichten der Gast¬
der Obersatz, der Untersatz oder es
Freundschaft treu bleibt, als auch wie
sind beide Prämissen falsch.
er dem jed gegen die Königin treu bleibt,
Hier ist weder der Obersatz noch etc,
wie ehrlöse xxx begange
haftter ehrlich gehandelt; nun kann nun
ergo ist der Schluß nicht falsch.
entweder die Pflichten der Gastfr., oder
2) Wenn ein histor. Factum als erwiesen dastehn
dem Eid treu bleiben, ergoßt er jedenfalls
soll, so dürfen weder die darauf besagt.
theilich gehandelt. —
mündl. Überlieferungen, noch die schriftliche
2e
Giellen Falsch sein, noch der Herde Vorscher
oberflächlich untersuchen;
hier ist der Forscher oberflächt. zu Werke
G.C.P.
gegangen, nasse ist das Facture nicht erwiesen