A115: Konvolut Zeitungsausschnitte, Seite 15

25104 Haus der Abgeordneten. — 502. Sitzung der XI. Session am 27. Mai 1896.
Berichterstatter David Ritter v. Abrahamo-Öffentlichkeit sich dessen bewusst werde, dass in einer
wiez: Ich muss mich gegen diese Resolution ent- gefütteten Gesellschaft der Respect vor dem mensa¬
schieden aussprechen. Sie passt sich der bestehenden lichen Leben das wichtigste Princip des Zusammen
Gesetzgebung gar nicht an und ist nach meinem Er¬
Wenn ich mich auf die Einzelheiten der Vor
messen unzulässig. Ich muss deshalb das hohe-Haus
gänge vom 21. d. M. einlassen wollte, so möchte ich
bitten, die Resolution Scheicher abzulehnen.
zunächst dem hohen Hause zur Kenntnis bringen, dass
Präsident: Ich ersuche diejenigen Herren, sich die Katastrophe auf jenem industriell hoch¬
welche die vom Herrn Abgeordneten Dr. Scheicher entwickelten Gebiete zugetragen hat, welches sich durch
beantragte Resolution annehmen wollen, sich zu er¬ eine ausgezeichnete Organisation der Unternehmerschaft
hervorthut. Es ist nothwendig, hier auch einmal
heben. (Geschieht.) Dieselbe ist abgelehnt.
Mit Rücksicht auf den Umstand, daß mir zwei das hervorzuheben, weil man gewöhnlich in diesem
Dringlichkeitsanträge überreicht worden sind, werde hohen Hause nur von einer Organisation der Arbeiter
schaft zu sprechen pflegt
ich nun die Verhandlung abbrechen. Diese Dring
Es handelt sich hier um das hochentwickelte,
lichkeitsanträge sind bereits mitgetheilt worden, un
ich ertheile dem Herrn Abgeordneten Dr. Kaizl das nordböhmische industrielle Gebiet, in welchem die
Unternehmerschaft eine altbewährte und stramme
Wort zur Begründung der Dringlichkeit.
Organisation besitzt, wovon die Herren mitunter
Abgeordneter Dr. Kaizl: Hohes Haus! Am Documente recht eigenthümlicher Art zur Kenntnis
letzten Freitag gelangte zu uns die erschütternde Nach¬ erhalten: so zum Beispiel jene viel citirte Petition
richt, dass in der nächsten Nachbarschaft der Stadt der nordböhmischen Industriellen — auch die Firma
Reichenberg bei einem Zusammenstoße zwischen der Lederer und Wolf ist auf derselben unterzeichnet, jene,
Gendarmerie und einer Ansammlung von Arbeitern um deren Arbeiterschaft es sich hier handelt — in
von der Waffe Gebrauch gemacht worden ist, und daß welcher die allerstrengsten Maßnahmen zur Lösung
drei Todte und drei Verwundete das Opfer dieses der socialen Frage, wie es dort heißt, verlangt
Zusammenstoßes geworden sind. Ich glaube, es ist die werden, und in welcher auch verlangt wird, dass zum
Verpflichtung jedes Abgeordneten, darnach zu streben, Beispiel die beiden Regierungsblätter von Prag, der
dass ein derartiges Ereignis zum mindesten zum Gegen¬
stande der öffentlichen Besprechung im Parlamente ge¬ Sinne einer sogenannten gerechten Lösung der
macht wird. Denn, wenn es der Zweck des Staates Arbeiterfrage in den nordböhmischen Industriegebieten
ist, zuförderst das geordnete Zusammenleben der thätig sein sollen. In diesem Gebiete besteht eine
Menschen zu garantiren, so ist es jedenfalls eine Webefabrik, deren Inhaber die Herren Lederer und
schreiende Anomalie, wenn zur Erreichung dieses Wolf sind, und aus Anlass der Feier des 1. Mai
Zweckes, des geordneten Zusammenlebens der Staats= haben die Arbeiter in größerer Anzahl auch den Tag
bürger, Leben von Staatsbürgern vernichtet und zum der Arbeiterschaft mitgeseiert, und wurden infolg
Opfer gebracht werden müssen. (Sehr richtig!) Diese dessen, wie es die Verabredung der organisirten Unter
Anomalie erfordert es, dass die Ursachen derselben im nehmer vorschreibt, auf zehn Tage von der Arbeit aus
hohen Hause besprochen werden vor dem Form, geschlossen, das heißt etwa so viel: sie wurden einfach
welches ja kraft der bestehenden Staatsgrundgesetze mit zehn Fasttagen bestraft. (Hört! Hört!) Nach den
das berufene öffentliche Form ist für eine Darstellung zehn Tagen sollten die Arbeiter wieder aufgenommen
und, wenn ich sagen darf, Rechtfertigung derartiger werden; die Firma benützte jedoch diesen Umstand, um
eine Reihe von Arbeitern und Arbeiterinnen, ich
Ereignisse
Es ist eine öffentliche Discussion nothwendig, glaube es waren elf an der Zahl, überhaupt nicht
selbst wenn der Zweck derselben nur der wäre, daß wieder in Arbeit aufzunehmen. (Hört! Hört!) In¬
zunächst in den Organen, welche zur Aufrechthaltung folge dessen kam es zu einem Ausstande, welcher sich
der öffentlichen Ordnung berufen sind, für alle künftigen seit dem 12. oder 13. Mai bis auf den heutigen Tag
Fälle das Gefühl der strengsten Verantwortlichkeit fortzieht.
Nun möchte ich gleich hier eines hervorheben
wachgerufen und wachgehalten wird, damit von dieser
äußersten Mitteln nur auch im Falle der äußerten! das ist das Moment, welches, wie mir scheint, einem
Nothwendigkeit Gebrauch gemacht wird, dass aber objectiven Beurtheiler — und ich bemühe mich und
auch auf der anderen Seite in den Massen der Be¬ habe mich bemüht, in dieser Angelegenheit den objec¬
völkerung die Erkenntnis zum Durchbruche gelange, tivsten Standpunkt einzunehmen — sehr leicht in die
dass in einem geordneten Staatswesen selbst die Augen fällt, nämlich dass die Behörden in diesen
gerechtesten Ansprüche nicht auf gewaltsamem Wege böhmischen Industriebezirken noch sehr weit davon
und durch Widerstand gegen den vielleicht formal entfernt sind, die Arbeiterschaft so wie die Unter¬
richtigen Vorgang der ausübenden Behörden geltend nehmerschaft als gleichberechtigte Compaciscenten
gemacht werden können und dass schließlich die ganze anzusehen, daß vielmehr unter der Unternehmerschaft
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Haus der Abgeordneten. — 502. Sitzung der XI. Session am 27. Mai 1896.
immer noch die Ansicht vorwaltet, es sei die Unter- berechtigung der beiden Contrahenten beim Arbeits¬
nehmerschaft als eine Art von Gott eingesetzte Obrig- vertrag in die Gemüter der Beamten eingeprägt werde
keit zu betrachten, und dass leider auch bei der Behörde und sich darnach auch alle Handlungen und Schritte
noch sehr viel von dieser Auffassung des Verhältnisses der ausführenden Organe zu richten haben.
Ein anderes, was ich, um zunächst diese Dinge,
zwischen Arbeiter und Unternehmer sich aufrech¬
erhalten hat, was gerade bei den Verwaltungsbehörden zu besprechen — und sie verdienen besprochen zu
vis-à-vis dem hier besprochenen Ausstande — wie ich werden, weil ja ein derartiges Borgehen immer ge-
meine — ziemlich schroff hervorgetreten ist. Die Be¬ eignet ist, zu erzielen, dass eine Misestimmung und
hörden thaten sehr viel, um die Bemühungen der Gährung der von einem derartigen Borgehen be-
Unternehmer dieser Fabrik, von der ich gesprochen troffenen Arbeiterschaft herbeigeführt wird — zu er¬
habe, welche dahin gingen, die ausständigen Arbeiter ledigen und hervorzuheben habe, ist, dass ziemlich
wieder zur Arbeit zurückzurufen, auf das kräftigste, lange Zeit während des Ausstandes irgend eine Ruhe
selbst durch Beistellung von Schutz durch Gendarmerie störung in dem bewussten, sehr dicht bevölkerten Be
zu unterstützen. Sobald die Agenten, die Werkführer, zirke nicht vorgekommen ist, trotzdem die Behörden
die Beamten der Firma zu den Arbeitern in ihre durch recht schroffe Versammlungsverbote eingegriffen
Wohnungen gingen, allwo sie dieselben durch ver¬ haben, durch Versammlungsverbote, welche derart
schiedene Pressionsmittel, unter anderem auch durch lauten und so motivirt sind, dass man sich wirklich an
Drohung, daß Verwandte des betreffenden Arbeiters den Kopf greifen und fragen muss: Leben wir denn
aus der Arbeit entlassen werden (Hört! Hört!) u. s. w., wirklich im Jahre 1896 oder leben wir in der Periode
dazu zu vermögen versuchten, wieder die Arbeit auf¬ 1849 bis 1860?
Hier ist ein Erlass der Bezirkshauptmannschaft
zunehmen, genossen sie einen sehr weitgehenden Schutz Reichenderg, welcher unter anderem zum Beispiel
der bewaffneten Macht der Verwaltungsorgane; sobal
jedoch irgend einer von den Arbeitern es sich bei- Folgendes enthält (liest):
„Nachdem aus diesem Grunde in den Gemeinden
kommen ließ, nicht durch Zwang, Terrorismus, Dro
hungen, sondern nur durch gütliches Zureden den Eichicht und Dörsel öffentliche Unruhe herrscht.
Arbeitern begreiflich zu machen, daß sie sich doch durch finde ich im Grunde der hohen Ministerialverordnung
Ehrenwort verpflichtet hatten, die Arbeit vor erfolgter vom 19. Jänner 1853 (Gelächter) Nr. 10, N. G.
Satisfaction nicht wieder aufzunehmen: sofort waren Bl. (Gelächter)“ — ich bitte sich das Datum zu
die Organe der Verwaltung mit den strengsten Maß= merken — „für die Zeit der Strikedauer bei der Firma
nahmen bei der Hand und es sitzt bis jetzt noch ein Lederer und Wolf alle nichtanzeigepflichtigen Ver¬
Arbeiter, namens Bergmann, im Gefängnis, welcher sammlungen der streikenden Arbeiter in den Gemein¬
einfach auf Denunciation zweier Arbeiterinnen bei der den Eichicht und Dörfel gänzlich zu untersagen.
Leitung der Fabrik in Haft genommen wurde — ich Dieses Verbot bezieht sich sowohl auf Privathäuser
glaube, das war schon am 17. oder 18. d. M. — und als auch hauptsächlich auf alle Gasthäuser und es
bisher in Haft behalten wird, ohne dass mit ihm ein werden die Hausbesitzer und die Wirte für die genau
Verhör abgehalten (Lebhafte Hörl! Hört!-Kose) oder Befolgung dieser Maßregel persönlich verantwortlich
gemacht. Unter einem finde ich aus Grund der hohen
überhaupt Zeugen vernommen worden sind.
Für diese Art von Parteinahme will ich Ministerialverordnung vom 3. April 1855 für alle
nicht den individuellen Beamten beschuldigen, denn Gasthäuser der Gemeinden Eichicht und Dörfel für
man thäte da Unrecht, es ist vielmehr die Folge des die Zeit des Stberkes bei der obgenannten Firma die
ganzen Systemes und ich meine hier, meine Herren, Polizeistunde bis 8 Uhr abends anzuordnen, bis zu
nicht so sehr wieder des concreten jetzigen Regierungs= welcher Zeit alle Gast= und Schanklocalitäten täglich
systemes, sondern der ganzen Art der Auffassung in geschlossen werden müssen“ u. s. f.
Weiter wird angeordnet, „dass in den Gemein
unseren herrschenden Gesellschaftsclassen, welche noch
immer der Ansicht sind, daß geradeso wie die Dienst= den Eichicht und Dörfel während der Dauer der
boten unter die speciellen Gesindeordnungen gestellt Striks bei der mehrgenannten Firma jedermann von
werden müssen, auch die Arbeiter denn doch nicht ganz 8 Uhr abends an über die ganze Nacht sich und sein
unter das gemeine Recht zu stellen sind, wovon jener Hausgenossenschaft zuhause zu halten habe, widrigen¬
Parograph der Gewerbeordnung ein beredtes Zeugnis falls gegen die Zuwiderhandelnden nach dem §. 82,
gibt, welche contractbrüchige Arbeitgeber zwar dem St. G. vorgegangen werden würde.
Sie sehen also, hier wird mit einem Federstrich
eivilrechtlichen Wege überweist, dagegen contract
brüchige Arbeiter der Pein, das heißt der strafrecht¬ ein weitesigehender Ausnahmszustand, daß heiht eine
Suspension einer großen Reihe der staatsbürger
lichen Execution anheimstellt. (Sehr richtig!)
Aber es sollte gerade die Aufgabe der modernen lichen Freiheiten angeordnet.
Ich habe mir nun die Mühe genommen, den
Erziehung der Juristen und Beamten und einer fort
geschrittenen Auffassung der ganzen Verwaltungs= angezogenen Ministerialerlass vom Jahre 1853
thätigkeit sein, daß das Bewusstsein der vollen Gleich= herauszusuchen. Und was glauben Sie, habe ich