(Februar 1915)
(Krieg)
und seine Anwendung muss natürlicherweise versagen. Das Völkerrecht
kann, wenn es seinem Sinn überhaupt entsprechen soll, nur als ein Volks-
recht wiederaufleben oder vielmehr dann erst wirklich zu leben beginnen.
Das internationale Recht kann nie reell werden, wenn nicht das Recht
der einzelnen Völker vollkommen sichergestellt ist; und nie noch hat es
sich so sehr wie jetzt gezeigt, dass von einem solchen Recht noch
keine Rede sein kann, schon deswegen, weil sich das Volk selbst seiner
ihm auf dem Papiere zustehenden Rechte sofort in ernsten Momenten
der Geschichte teilweise aus Ueberzeugung, terweise äus Augustibili-
tät, teilweise aus Feigheit selbst entäussert.
G.H.F.P.P
(Krieg)
und seine Anwendung muss natürlicherweise versagen. Das Völkerrecht
kann, wenn es seinem Sinn überhaupt entsprechen soll, nur als ein Volks-
recht wiederaufleben oder vielmehr dann erst wirklich zu leben beginnen.
Das internationale Recht kann nie reell werden, wenn nicht das Recht
der einzelnen Völker vollkommen sichergestellt ist; und nie noch hat es
sich so sehr wie jetzt gezeigt, dass von einem solchen Recht noch
keine Rede sein kann, schon deswegen, weil sich das Volk selbst seiner
ihm auf dem Papiere zustehenden Rechte sofort in ernsten Momenten
der Geschichte teilweise aus Ueberzeugung, terweise äus Augustibili-
tät, teilweise aus Feigheit selbst entäussert.
G.H.F.P.P