A230: Und einmal wird der Friede wieder kommen, Seite 16

4.1.
G.J.H.
H.F.P
(Februar 1915)
(Krieg)
mit, zwei Dogmen zu bekösofen.
Die sogenannte Schicksalsnotwendigkeit.
Wir vergessen immer wie er, dass dasjenige Ereignis, das uns,
nachdem es geschehen, als das absolut Notwendige, also im Geist der
Geschichte gelegene oder von Gott gewollte (je nach der Weltanschauung
erscheint, bevor es eintrat auch nichts anderes war als eine von tau-
send Möglichkeiten. Natürlich musste es geschehen nach dem Gesetz der
Kausalität, aberhäufig genug lag die letzte Ursache nicht auf der gros-
sen Linie, sondern diese letzte Ursache kam auf einem Seitenweg daher,
kann also wohl auch als Zufall bezeichnet werden, wenn natürlich auch
der Zufall nichts anderes ist als die Notwendigkeit, die ausserhalb
der von uns hauptsächlich beobachteten Linie liegt. Man darf also sagen
dass alles, was geschah, metaphysisch, d.h.unter Mitwirkung sämtlicher
von Urbeginn wirkender Kausalitäten, also von Gott aus, oder vom Schick-
sal aus, mit Notwendigkeit geschehen ist, dass aber der Logik nach je-
des Geschehnis nur die vom Zufall ausgewählte eine Möglichkeit unter
tausend Möglichkeiten bedeutet.
So müssen wir denken, wenn wir nicht fatalistisch alles, was kommt,
und noch kommen soll, als das Unausbleibliche, das Schicksalhafte, dass
Gottgesandte hinnehmen, wenn wir uns überhaupt das Recht Vorbehalten
wollen, uns gegen das, was uns ungerecht, unsinnig und nicht als end-
gültige Lösung erscheint, aufzulehnen. Andernfalls müssten wir für den
schlimmen Ausgang genau so dankbar seinals für einen guten und dürften
uns eines Sieges so wenig freuen als wir uns einer Niederlage schämen
sondern oft
zurückwus nicht
dürften.
d