pekt vor der Ehrlichkeit, dem gutn Willen und
den Nachtmitteln unserer Behörden,um daran
zu zweifeln, dass sie unter den ggebenen
Umständen jeden neuerlichanVersuth veraut-
worklicher und unverantwortlicher Flemente
zu verhindern wis sei werden, die etwa die
Direktion des Deutschen volkstheaters in
der Ausübung eines ihr gesetzlich zustehen-
den, ja nun in aller Förm neu zugestandenen
Rechtes zu behelligen sich einfallen lies --
sen. Dazu wird es keineswegs motwendig (sein,
wie sie, sehr geelrter Herr Redakteur, meinen,
an die Seite jedes Besuchers einen Schutzmgun
zu stellen: die Vorkehrungen, welche z.B.
die Berliner Behörden im gleiche Fall ge-
troffen haben und die von durchschlagenden
Erfolg begleitet. war, wären selbstverständ-
lich auch in Mien vollkomnen genügend.
Weitere Bedenken sind mir anlässlich Ihrer
Benerkung aufgestiegen, dass „auch ein Ti-
zianbild nicht davor. gekeit sei durch einen
geschauer geschändet zu werden;deren zieriges