Ueberdis stimmt der Vorwurf nicht-völlig für den
„Reigen", wie die Betrachtung der einzelgen Sze-
ne lehrt.
103 Dass im „Reigen“ der Liebesakt zehümal hin-
tereinander auf die Bühne gebrächt wird, das ist
eben das Stück. Die zehmalige Wiederholung macht
die Angelegenheit nicht ur ittlicher.:
l1. Wenn es der Kunst überhaupt verwehrt sein-
sollte auf die Sinne zu wirken,selbst im ganz
rein sexuellen Betracht, müsste man einen grossen
Teil auch hoher Kunstwerke aus der Welt. schaf-
fen oder mindestens der Oeffentlichkeit ent-
ziehen. (Auch ctatuen und Bilder).
12. Wenn der Staat wirklich verpflichtet ist,
die Menschen vor sinnlichen Anfechtungen zu
schützen, so versäunt er diese Pflicht hundert
taus ende Male, nicht nur dadurch, dass er die Der-
stellung von Stücken, insbesondere also des „rei-
gen" gestattet.
13. Die Aufführungsmöglichkeit des „Reigen" ist
eine rein aesthetisch-dramaturgische Fragd.
„Reigen", wie die Betrachtung der einzelgen Sze-
ne lehrt.
103 Dass im „Reigen“ der Liebesakt zehümal hin-
tereinander auf die Bühne gebrächt wird, das ist
eben das Stück. Die zehmalige Wiederholung macht
die Angelegenheit nicht ur ittlicher.:
l1. Wenn es der Kunst überhaupt verwehrt sein-
sollte auf die Sinne zu wirken,selbst im ganz
rein sexuellen Betracht, müsste man einen grossen
Teil auch hoher Kunstwerke aus der Welt. schaf-
fen oder mindestens der Oeffentlichkeit ent-
ziehen. (Auch ctatuen und Bilder).
12. Wenn der Staat wirklich verpflichtet ist,
die Menschen vor sinnlichen Anfechtungen zu
schützen, so versäunt er diese Pflicht hundert
taus ende Male, nicht nur dadurch, dass er die Der-
stellung von Stücken, insbesondere also des „rei-
gen" gestattet.
13. Die Aufführungsmöglichkeit des „Reigen" ist
eine rein aesthetisch-dramaturgische Fragd.