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  2. A16: Urheberrecht : Aphorismen
  3. Seite 86

A16: Urheberrecht : Aphorismen, Seite 86

Vor Jahren fand.ienn ich nicht irr
in der Juridischen Gesellschaft, eine En-
quete über. die Fräge des Urheberrechtes
stett. Es wurde damals von Beer-Hofmenn.
nicht mit Unrecht darauf hingewiesen, dass

es eientlich genügen nüsste,das fgeistige
Eigentum einfach dem materiellen Eigentum
Gleichzusätzen,moxxuxxdanx dass also Ver
gehen gegen das geistige Eigentur öbenso
als diffanierend zu betrachten seien,wie
jede- andere Art von Diebstähl und Reub.
"Ganz im Cebenteil steht die sache hau-
te so,dass das geistige Eigentum unter-
Ausnahmsgesetzen steht, nicht unter Aus-
nahrsgesetzen, die zu seinem Schutz erlas-
sen worden sind, sondern unterksetzen, die
das geistige Bigentum von Fall zu Fall vo-
gelfrei sachen. Wie sich ja auch die Rehe
zu ihrer Entschuldigung auf einen Paragrach
so und so viel unseres Gesetzbuches be-
raft, nachden erzählende Werke, die beretts

Zitiervorschlag

A16: Urheberrecht : Aphorismen, Seite 86, in: Mikroverfilmung des Cambridger Nachlasses. Hg. Peter Andorfer, Martin Anton Müller und Laura Untner, Austrian Centre for Digital Humanities and Cultural Heritage, Wien 2024, https://schnitzler-mikrofilme.acdh.oeaw.ac.at/1589062_0086.html
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