übertragen und diese Uebertragungen zu vertreiben.
bezw. übertragen und vertreiben zu lassen,sowie
G.C.F.P.
das Werk kinematographisch zu verwerten.
5. Die Dichtung in irgend eine andere Sprache zu
übersetzen oder übersetzen zu lassen und an diesen
G.C.H.F.P.S.
Uebersetzungen alle vorstehend unter 2-4 aufge-
führten Rechte zu geniessen.
Die Uraufführung der "Frau ohne Schatten"
G.C.H.F.P
darf ohne Zustimmung des Herrn von Hofmannsthal
G.F.P.
nicht vor Wiedereintritt des Friedenszustandes mit
England, Russland und Frankreich stattfinden.
§ 2.
G.F.P.
Die in § 1 erfolgte Uebertragung des aus-
schliesslichen Vervielfältigungsrechtes des Werkes
G.F.P.
an Herrn Doktor Stranss geschieht mit der Ein-
G.F.P.
schränkung, daas Herr v. Hofmannsthal berechtigt bleibt,
von seiner Dichtung eine Buchausgabe in deutscher
Sprache bei der Firma S. Fischer Verlag zu Berlin
erscheinen zu lassen. Diese Buchausgabe darf je-
bezw. übertragen und vertreiben zu lassen,sowie
G.C.F.P.
das Werk kinematographisch zu verwerten.
5. Die Dichtung in irgend eine andere Sprache zu
übersetzen oder übersetzen zu lassen und an diesen
G.C.H.F.P.S.
Uebersetzungen alle vorstehend unter 2-4 aufge-
führten Rechte zu geniessen.
Die Uraufführung der "Frau ohne Schatten"
G.C.H.F.P
darf ohne Zustimmung des Herrn von Hofmannsthal
G.F.P.
nicht vor Wiedereintritt des Friedenszustandes mit
England, Russland und Frankreich stattfinden.
§ 2.
G.F.P.
Die in § 1 erfolgte Uebertragung des aus-
schliesslichen Vervielfältigungsrechtes des Werkes
G.F.P.
an Herrn Doktor Stranss geschieht mit der Ein-
G.F.P.
schränkung, daas Herr v. Hofmannsthal berechtigt bleibt,
von seiner Dichtung eine Buchausgabe in deutscher
Sprache bei der Firma S. Fischer Verlag zu Berlin
erscheinen zu lassen. Diese Buchausgabe darf je-