B91a: Burgtheater (Schlenther (Rosenbaum)) an Arthur Schnitzler, Seite 45

K. und k.
P.S.
DIRECTION
des k. k.
HOF-BURGTHEATERS.
3.1053
Auf Ihre gefällige Zuschrift vom 24. d. M.
erlaubt sich die gefertigte Direction ganz erge¬
benst zu erwidern, daß nach § 5 des Santirme¬
Reverses der Autor das Recht hat, der Direction
das ausschließliche Aufführungsrecht mit einer Frist
8br.
von zwei Monaten zu kündigen, falls das betreffende
votre
Stück seit zwei Jahren nicht zur Wiederholung gelangt
ist. Erst wenn dann innerhalb der Frist von zwei Monaten
das Stück nicht wiederholt worden wäre, so steht es dem
Autor frei, die Aufführung des Stückes auch anderer
Theatern in Wien oder dessen Polizeivayon zu gestatten,
Hiernach steht Euer Hochwohlgeboren das Recht nicht
zu Ihre Stücke „zurückzuziehen.“
G.C.P.
Die gefertigte Direction stellt Ihnen Ihr dreiertiges
xx
Schaußiel „Das Vermächtnis“, das zuletzt am 31. Mai 1899 mit
einer Tagebeinnahme von 672 Kronen gegeben worden ist,
unter Verzicht auf alle ihre Rechte zur freien Versü¬
gung, ist aber nicht in der Lage, Ihnen die
Aufführung Ihres dreinktigen Schauspiels „Liebelii“
und Ihres einäftigen Schauspiels, Die Gepährtin auch
für andere Wiener Bühnen zu gestatten. Beide Stücke
werden an ein- und demselben Abend in allernächster
Zeit wieder zur Aufführung gelangen, der Umstand
daß „Liebelii“ seit dem 7. November 1900 nicht
Dr.-Nr. 428.