B121: Fischer, Salomo_1916–1923 Arthur Schnitzler an SF Durchschläge, Seite 78

eines La enpreises gezahlt, der in der Folge
nicht eingehalten worden durfte. Ob diese
Auflagen überhaupt existieren ist mir nicht
bekannt. Jedenfalls habe ich mir ein Er
scheinen sowohl mündlich als schriftlich vor
einwandfreier Erledigung der ganzen Angelegen¬
heit strikte verbeten und tatsächlich ist bis¬
her kein Exemplar im Handel aufgetaucht. Unter
den Gründen, die Herr Harz für die Unmöglich-
keit weiterer Honorarzahlungen an mich anführ-
te, ist wesentlich nur der, dass ihm eine Xxx
Geldsendung nach Wien durch die Devisenzentrab
nicht bewilligt wurde. Ich stellte es ihm frei
wenn er mir seine ehrlichen Absichten beweisen
wollte.die Honorarsumme an Ihren Verlag abzu¬
führen, was er aber niemals getan hat.
Nach dem Ihnen hier vorliegenden
lʼhonneur de lʼautre ses mêmes.
Citachten und der ganzen Sachlage kann bin
Zweifel nicht darüber bestehen, dass mir das
Verlagsrecht über den „Reigen“ ungeschmälert
wieder zugefallen ist. Trotzdem wünschte ich
die Sache,um allen Unannehmlichkeiten vorzubeu¬
gen,gerichtsmässig festgestellt zu wissen,ehe
ich den „Reigen“ in einem anderen Velage
erscheinen lasse. Da jetzt keinerlei Zensur-
schwierigkeiten zu erwarten sind, wäre es na-
türlich um willkommensten, wenn nun endlich
auch dieses Buch in Ihren Verlag überginge und
ich bitte Sie sich zu äussern, wie sie sich
prinzipiell dazu verhalten. Mit der Fesistel-
lungsklage, die wohl auch Sie für geboten er
achten, bitte ich Sie (natürlich auf meine
Kosten) Ihren Adv katen zu betrauen und es
wäre in meinem, vielleicht auch in Ihrem In-
teresse,falls Sie den Verlag zu übernehmen
gedenken, wenn die Angelegenheit tunlichst
beschleunigt würde. Was die zwei im Besitz
von Herrn Harz befindlichen Auflagen anbelangt,
so wäre ich natürlich bereit im Falle sie
noch nicht gedruckt sein sollten, das Honorar
an Herrn Harz zurückzuzahlen;falls die Bücher
schon vorhanden wären, könnten Sie wohl von