B121: Fischer, Salomo_1916–1923 Arthur Schnitzler an SF Durchschläge, Seite 283

Dänemark oder in Schweden doch kaum jemals
auf Ihre direkte Intervention zurückzuführen
sein dürfte, eher noch könnten es Linden
oder Kalckar sein, die gelegentlich bei den
dortigen Direktionen einen gewissen Einfluss
zu nehmen imstande sind. Und was nun gar Bü¬
cher anbelangt, wo einfach ein Pauschalege
zahlt wird, so erledigt sich ja die Frage von
selbst.Wendet sich irgend ein Verleger di-
rekt oder sagen wir durch Linden an mich mit
dem Anerbieten mir ein für alle Mal irgend
eine Summe für ein Raak
setzungsrecht zu zahlen, so wäre es doch völ-
„lig unlogisch auch in einem solchen Fall
- wenn ich Ihnen nicht die Verhandlungeda-
rüber zuzuweisen mir erlaube - eine provi
sion an Sie zu zahlen.
Die Angelegenheit Reusch gehörtnatür-
lich auf ein anderes Blatt. Hier handelt es
sich um ein deutsches Gastspiel, Sie führen
die Verhandlungen und bemühen sich in derSa-
che. So erkläre ich mich denn auch mit Ihren
Vorschlägen gern einverstanden und autorisie¬
re Sie mit Reusch gegen tausend schwedische
Kronen Gärantie und zehnportige Tantiemenn
ter der Voraussetzung abzuschliessen, dass
ausser dem „Reigen“ auch noch mindestens
zwei andere abendfüllende Stücke resp.Einak-
terzyklen bei Gelegenheit dieses Gastspiels
aufgeführt werden. Und zwar müsste die Auf
führung mindestens eines dieser Stücke der
Aufführung des.Reigen voran ehen.Auch
müsste ich zu der Wahl der Stücke meine Zu
stimmung geben. Die Stockho mer Bank, wo das
für mich bestimmte Geld einzuzahlen wäre, gebe
ich noch an, wenn die Sache zustandekommt. Auch
über den Termin des Gastspieles erbitte ich
näheee Auskunft.
Sie wünschen den Alleinvertrieb mei-
ner Werke für Russland. Dass dort allemeine
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Werke übersetzt und fast alle meine Stücke
aufgeführt worden sind, ist Ihnen bekannt. Ich
wäre nun sehr gern bereit Ihnen das Recht zu er
teilen, für Russland über Neuausgaben und übr
Neuaufführungen meiner werke zu verhandeln und
abzuschliessen, möchte aber, wie sie begreifen
werden, meine persönlichen Rechte auch indiesem
Falle so weit wahren, dass ich nicht etwa genö-
tigt bin auch in dem an sich schon unwahrschein-
lichen Fall, dass irgend ein russischer Verlag
sich direkt an mich wendet und über irgendei
nes meine Werke pauschaliter abzuschliessen
wünscht,an den Verlag eine provision zu zahlen.
Und was hätte ich zu tun,wenn ein anderer Ver-
la, Karozag, z.B., das Anerbieten irgend eines
russischen Thaaters auf ein bestimmtes Stück
bezüglich mir überweist? In einem solchen Fall
ist es nicht nur schwer,sondern äusserst un-
praktisch mit dem Hinweis abzulehnen, dass man
an einen anderen Verlag fest gebunden ist.
Denn dann pflegt man eben zwischen zwei Stühlen
zu sitzen. Sagen sie mir selbst,verehrter Herr
Greiner, wie diese Dilemmen zu lösen sind. Nur
solche Erwägungen,nicht etwa mangelndes Ver-
trauen zum Verlag Fischer sind es, die mich im
mer wiederzögrn lassen, sogenannte, doch immer
nur einseitig bindende Generalvorträge. abzu
schliessen.
Die norwegischen 140 Kronen von Kal-
in den Originalbanknoten der
kar bitte ich
Bank für auswärtigen Handel freundlichst über
mitteln zu wollen.
Ein Herr Richard Treu wünscht in
Braunschweig zehhmal den.Reigen aufzuführen.
Beiliegend die Briefe. Bitteganz nach eigenem
Ermessen zu verfügen und immer zu bedenken, dass
ich persönlich auf „Reigen“ -Aufführungen ohne
künstlerische Garantien keinen Wert lege.
Die Angelegenheiten Polen Ges.Werke