B121: Fischer, Salomo_1916–1923 Arthur Schnitzler an SF Durchschläge, Seite 300

meinem standpunkt absolut nicht gelten. Es ist
mir unerfindlich, wie ein Verlag überhaupt auf
die Idee kommen kann eine solche Verpflichtung
abzus treiten. Ein Verlag, der es tut, rüx drückt
damit nichts anderes aus, als dass ervaluten-
geschäfte gegen die Interessen seiner Autoren
zu machen wünscht. Ich möchte den Autor Wohl
sehen, der sich das unter den heutigen Ver-
hältnissen gefallen lassen möchte. Tatsächlich
zahlt eine Anzahl Verleger auch schon die
deutschen einnahmen nicht mehr in Papiermark,
sondern mindestens in österreichischen Kreneu
aus.
Es wird sich als unbedingt notwendig
erweisen,wie ich Fischer schon einige Male
geschrieben habe, einen insbesondere auf mei¬
ne bisher bei Fischer erschienenen Bücher
bezüglichen Vertrag aufzusetzen,da ja der
ursprüngliche im eigentlichen Wortsinn xwxx
tion gar nicht mehr existiert. Durch konstan
te Herabsetzung meiner Honoraranteile,durch
wiederholtes Verabsäumen des Neudrukks ver¬
griffener Einzelwerke, durch das Fehlen beina-
he meines Gesammtwerks im deutschen Buchhan¬
del,gerade zur weit meines 60.geburistags,sind
meine pechte erheblich geschädigt worden und
neue Abmachungen müssen die Forderungen des
Autors und die Ansprüche des Verlegers, kurz
das gegenseitige Urheberrechtsverhältnis wie
der in ein anständiges Gleichgewicht bringen.
An der Korrektheit des Verlags S.Fischer.
habe ich nie einen Augenblivk gezweifelt, nur
fand ich, dass er die berühmte Force majeur
von Jahr zu Jahr in einem höherenMasse zu
— eigenen Gunsten,wenn auch lo-
gisch berechtigt,ins "Preffen" zu führen ver-
stand, als es mit den Interessen seiner Auto-
ren - sagen wir unwidersprechlicher: mit den
meinen - im Grunde vereinbar war.
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F
So halte ich mich auch durchaus be¬
rechtigt unter dem Drucke der foroe majeur
ohne weiteres über gewisse meiner älteren
Bücher frei zu verfügen, umso mehr,wenn dem
ursprünglichen verlag keinerlei Schaden da-
durch erwachsen kann. Und der Verlag Fischer
dürfte sowohl vom Rechts-als vom Royalitäts-
standpunkt keinerlei Einwendung erheben,wenn
ich z.B. Reklam ein oder das andere über¬
lassem würde, (und bei diser Gelegenheit
für ein Büchel ungefähr so viel erhielte,
als mir mein Gesammtwerk bei mischer inner
halb mehrerer Wochen dieses Jahres einge-
bracht hat. Trotzdem wünsche ich formell
nicht abzuschliessen, ehe mir S.Fischer (wo-
rum ich ihn vor ungefähr einen Monat ersuch-
te) sein Einverständnis erklärt hat.
Das Wichtigste in dem neuen Vertrag
wird sein, dass man wieder zu der Tanftseu-
bareschung vom Ladenprais zurückkehrt und
der unklare Begriff des Verlagserlöses end
giltig verschwindet.
Sie haben vielleicht Gelegenheit,
lieber Herr Jacob auch noch über diesen
Punkt mit Herrn Fischer zu reden, auch über
meine ihm schon lange bekannte, ich glaube
nicht ungerechte Forderung in den mir ge
währten Bedingungen hinter keinem seiner
anderen Autoren zurückzustehen; ob ihm nun
irgendwolche (mir übrigens unvorstellbare)
Komponsationen gebotan werden oder nicht.
Ich höre wohl jedesfalls noch von
Ihnen, lieber Herr Jacob, ehe sie nach Wien
übersiedeln. Dass Sie diese Absicht haben,
freut mich sehr; aber haben sie schon irgend
eine Aussicht auf Wohnung. Seien Sie sehr
herzlichst gegnüst bedankt und gegrüsst
und schreiben sie mir bitte auch etwas
über Ihre persönlichen Angelegenheiten.
Herzlichst