17.9.1924.
Fischen
G.C.F.
que la fois de ses autres.
Lieber Freund.
Dr.Buxbaum,Dramaturg des Wiesbadenen
Staatstheater“,schreibt mir, dass er die
aufführung der „K.d.V. erworben hat und das
stück am 11. Oktober zur Auff ihrung bringen
Nun hat doch Hartung, Cöln, die Urauf-
will
führung für Deutschland erworben und demnach
dürfte Wiesbaden wohl nicht früher herauskom-
an
men, und das Datum der Cölner Erstaufführung
ist mir nicht bekannt. Irre ich nicht,so war
von einem späteren Termin die Rede. Ich mache
für alle wälle darauf aufmerksam.
Dass Breslau nach seinem Telegramm
Garantie noch immer nach 2-3
die 1000 Ma
Wochen nicht bezahlt hat, ist auffallend. Das
bisherige zögernde Verhalten dieser Direk-
tion mahnt zur Vorsicht. Die Aufführung darf
absolut nicht vor Einzahlung des Vorschus-
ses stattfinden.
Im.Geistigen Arbeiter» lese ich
dass der Verband Deutsch.Bühnenschriftst.
Komp. sich an die begierung gewandt hat mi
dem Hinweis auf einen Parograph der spani-
schen Gesetzgebung vom 3. Sept. 1880: Die Auf-
führungsgebühren der dramatischen und musika-
lischen werke werden als ein Gut beträhtet
das den Theatern und öffentlichen echauspiel
unternehmungen anvertraut ist, welche dissel-
ben täglich zur Verfügung der Eigentümer
oder ihrer Vertreter halten soll.Wie lange
wird eine solche eigentlich selbstverständli-
che Auffassung der deutschen Regierung den
deutschen Direktoren, dem deutscher Publikum
(und leider auch den meisten deutschen Verle
gern) noch spanisch vorkommen?
Fischen
G.C.F.
que la fois de ses autres.
Lieber Freund.
Dr.Buxbaum,Dramaturg des Wiesbadenen
Staatstheater“,schreibt mir, dass er die
aufführung der „K.d.V. erworben hat und das
stück am 11. Oktober zur Auff ihrung bringen
Nun hat doch Hartung, Cöln, die Urauf-
will
führung für Deutschland erworben und demnach
dürfte Wiesbaden wohl nicht früher herauskom-
an
men, und das Datum der Cölner Erstaufführung
ist mir nicht bekannt. Irre ich nicht,so war
von einem späteren Termin die Rede. Ich mache
für alle wälle darauf aufmerksam.
Dass Breslau nach seinem Telegramm
Garantie noch immer nach 2-3
die 1000 Ma
Wochen nicht bezahlt hat, ist auffallend. Das
bisherige zögernde Verhalten dieser Direk-
tion mahnt zur Vorsicht. Die Aufführung darf
absolut nicht vor Einzahlung des Vorschus-
ses stattfinden.
Im.Geistigen Arbeiter» lese ich
dass der Verband Deutsch.Bühnenschriftst.
Komp. sich an die begierung gewandt hat mi
dem Hinweis auf einen Parograph der spani-
schen Gesetzgebung vom 3. Sept. 1880: Die Auf-
führungsgebühren der dramatischen und musika-
lischen werke werden als ein Gut beträhtet
das den Theatern und öffentlichen echauspiel
unternehmungen anvertraut ist, welche dissel-
ben täglich zur Verfügung der Eigentümer
oder ihrer Vertreter halten soll.Wie lange
wird eine solche eigentlich selbstverständli-
che Auffassung der deutschen Regierung den
deutschen Direktoren, dem deutscher Publikum
(und leider auch den meisten deutschen Verle
gern) noch spanisch vorkommen?