B121: Fischer, Salomo_Arthur Schnitzler an SF (Maril) 1927–1931, Seite 53

verzichten und der S.Fischer Verlag erst recht, aber
ich finde es einfach unerträglich, dass ein Verleger
sei es aus schlechtem Willen, sei es ans dem Grunde
kommerzieller Missstände dauernd in der Lage bleiben
sollte den Autor um die Vertriebs- und Ertragsmöglich-
keit eines Werkes zu bringen, wie es hier ganz offen-
bar der Fall ist.
Mit herzlichem Gruss
Ihr
Herrn S.Fischer,Verlag,
Berlin.
Berlin
T. Tischer
comme le
23.6.1928.
Aan
Lieber Freund.
G.C.F.P.
Geschxxad xxx
G.C.F.P.
Auf Ihren Brief vom 11.6 zum Falle Harz:
Ich bin ganz Ihrer Meinung, dass, xxxz de Harz das Ur-
heberrecht nur bis zur 100. Auflage besitzt, mir ohne-
weiters eine Neuauflage veranstalten könnten. Wenn
Sie sich dazu entschliessen könnten, so würde ich
einrach in diesem Sinne an Harz schreiben, etwa so:
Aus unserer Korrespondenz geht zur Evidenz hervor,
dass Sie im Laufe der letzten 2,3 Jahre so gut wie
kein Exemplar des "Reigen verkauft haben. Ihr Ver-
lagsrecht ist bekanntlich mit der 100. Auflage abge-
laufen. Da Sie Ihren Restbestand nicht zu einem mög-
lichen Preise hergeben wollen, aber ihr Verlagsrecht
und -Pflicht, aus welchen Gründen immer nicht aus-
üben, so werde ich (werden wir, S.F. und ich) ohne
jede weitere Rücksicht auf Sie eine neue Ausgabe
des „Reigens“ veranstalten, wovon ich Sie der Ord-
nung wegen in Kenntnis setze.
Dass Herrn Harz gerad- in die Verbrei-
tung verboten sein sollte, halte ich für ausgeschlos-
sen. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass sein Be¬
stand zum grossen Teil oder ganz verpfändet ist und
er die Kaufsumme benötigen würde einfach um
die Exemplare auszulösen. Aber selbst wenn ein sol-
ches Verbot bestände (was doch unbedingt in Erfah-
rung zu bringen sein muss) ginge uns das nicht das
allergeringste an. Ich möchte doch sehen, ob es heute
noch nach all dem, was ungehindert gedruckt und ver-
triepen wird, ein Staatsanwalt wagen würde den "Rei-
gen zu beschlagnahmen. Und wenn doch, nur umso bes-
ser. Dass eine solche Beschlagnahme auf dem kürzesten
Wege wieder aufgehoben werden müsste, ist zweifellos.
Es handelt sich hier wirklich um eine prinzipielle
Frage. Ich kann in meinem Gesamtwerk auf den "Reigen