B121: Fischer, Salomo_Arthur Schnitzler an SF (Maril) 1927–1931, Seite 125

A.
G:C:S:
v: Tscher.
5.3.1930.
Lieber Herr Doktor Maril.
Bicht ohne Befremden erfahre ich
aus Ihrem Schreiben vom 3.d. M.,dass Barnowsky vor
ersten Moment an seinen Vertrag nicht gehalten ha
und wundere mich, dass Sie mich nicht gleich ver-
ständigt haben, ich hätte Sie ersucht die Vorstel-
lungen sofort inhibieren zu lassen. Hätte s.B. Kort-
ner sein Honorar nicht bekommen, so wäre das Stück
gewiss nicht einen Tag länger gespielt worden. Noch
rätselhafter ist mir, dass sich das Schiedegericht
mit dieser Angelegenheit zu befassen hatte. Es han-
delte sich doch um keine Frage,ob Barnowsky etwa
verpflichtet gewesen ware mir zu zahlen oder nicht.
Es handelt sich um einen ganz klaren Fall von Verun-
treuung die Barnowsky an mir versucht. Ich stehe
mit der Auffassung keineswegs allein, wie Sie wissen.
dass eine solche Zurückhaltung der Tantièmen eine
Unterschlagung oder Veruntreuung bedeutet, da ja
wie schon, wenn ich nicht irre, gerichtlich festge-
stellt wurde, der Direktor gewissermassen nur als
Treubänder für den Autor fungiert, dem gegenüber er
für jedes verkauftes Billett von dem Augenblick des
Kaufs an tantiemenpflichtig ist. Barnowsky hat ein-
fach den mir gehörigen Betrag vorläufig in seine Ta-
sche gesteckt. Irgend einen Anlass mich einem ohne
meine Zugimmung und überdies in Ihrer Abwesenheit
geschlossenen Vergleich anzuschliessen habe ich
nicht und ich akseptiere ihn auch nicht unter Wider-
ruf. Sie schreiben, dass der Vergleich Ratenzahlungen
vorsieht, ohne über die näherst Modalitäten (Termin
und Höhe der Astenzahlung) etwas mitzuteilen. Wie
schade, dass Sie nicht bei Abschluss des Vertrages
vor allem einmal auf Zahlung einer Garantie oder
Vorschussumme bestanden haben, insbesondere als
noveky den Termin immer wieder hinaussohob und
anheit aber nicht auf
walt die
kürzestem Wege in meinem Sphre hledigt sein