B121: Fischer, Salomo_Arthur Schnitzler an SF (Maril) 1927–1931, Seite 161

Berlin
28.2.1931.
Titischer
Lieber Herr Doktor Maril.
Die italienische Hundfunksache ist
mir ganz klar. Herr Giordano Cecehini ist offen-
bar völlig unschuldig; der Schuldige ist dieser
unglaubliche Rökk Richter. Dieser Herr Rösk Richt
hat nicht die geringste Berechtigung gehabt Herrn
Giordano Cecchini das Leserecht meiner Werke für
den Rundfunk zu übertragen und noch weniger Recht
sich die dafür entfallenden Autorenhonorare auf
Lonto des Unterfertigten Stefano Bökk Richter an
die Societa zahlen zu lassen. Dieses Recht wäre
ihm nur dann zugestanden,wenn der Verlag Fischer
oder ich ihm dieses Recht übertragen hätten. Das
ist nicht geschehen, er hat sich also, sagen wir
milde, in völlig widerrechtlicher Weise, Beträge
angeeignet,die ihm nicht zustehen und er ist so-
fort dazu zu veranlassen die Beträge an den
rechtmässigen Besitzer, xæp. also in diesem Fall
an mich oder an meinen Vertreter S.Fischer,Ver-
lag auszuzahlen.
Das wäre der Sachverhalt, der meine
Erachtene, an die Societa resp. an die römische
Hundfunkgesellschaft zu berichten wäre. Im übri-
gen behalte ich mir vor das unglaubliche Vorgeher
des Herrn Rökk Rähters,mit dem wir ja schon
ähnliche Erfahrun en früher gemacht haben, den
in Betracht kommenden Schutzverbänden mitzu-
teilen. Es ist Ihnen bekannt, lieber Herr Doktor
Maril, dass Verhandlungen, die ich persönlich vor
Jahren mit Herrn Rökk Richter wegen des Ueber¬
setzungsrechtes einiger meiner Werke geführt habe
absolut resultatlos geblieben sind; ich erwähne
das ganz besonders, weil Herr R.R. sich zweifellos
auf solche Verhandlungen berufen wird, um seinen