294
S. Fischer, Verlag, Berlin M., Bülowstrasse 90
26/9. 1912
Herrn Dr. Arthur Schnitzler
Wien XVIII
Lieber Herr Doktor,
die Frage des Schutzes in Ungarn unter dem neuen Gesetz ist
eine Doktorfrage, über die ich mich beim Syndikus des Buchhändler-
Börsenvereins erkundige. Die Sache ist nicht so klar, denn durch den
Anschluss Ungarns an die Berner convention ist den ausländischen
Autoren in Ungarn dasselbe Recht zugebilligt wie den inländischen
Autoren. Da die in ungarischer Sprache schreibenden Autoren die
Formalitäten, die für die Uebersetzung bisher gegolten haben, nicht
brauchen, so müssten die vorher in Geltung befindlichen Formalitäten,
konséquenter Weise auch für die ausländischen Autoren fortfallen.
Eirich ist anderer Meinung. Da ich die Sache nicht aufs Spiel setzen
wollte, habe ich mich mit den Bedingungen, die er für "Reigen" ge-
stellt hat, einverstanden erklärt. Bisher war ein ausreichender
Schutz für Ungarn deshalb nicht möglich, weil ja nicht nur die Ein-
tragung des Werkes nach drei Monaten zur Bedingung gestellt wurde,
sondern auch das Erscheinen des Buches in ungarischer Sprache nach
weiteren drei Monaten.
Ladyschnikow hat das Manuskript garnicht in Händen gehabt.
Wie ich Ihnen in meinem Briefe vom 18. Juni d. J. schrieb, hat es
sich um eine prinzipielle Anfrage gehandelt, auf die er nach längerer
Zeit ablehnend geantwortet hat. Ich hatte 2500 Mark für die Ueber-
S. Fischer, Verlag, Berlin M., Bülowstrasse 90
26/9. 1912
Herrn Dr. Arthur Schnitzler
Wien XVIII
Lieber Herr Doktor,
die Frage des Schutzes in Ungarn unter dem neuen Gesetz ist
eine Doktorfrage, über die ich mich beim Syndikus des Buchhändler-
Börsenvereins erkundige. Die Sache ist nicht so klar, denn durch den
Anschluss Ungarns an die Berner convention ist den ausländischen
Autoren in Ungarn dasselbe Recht zugebilligt wie den inländischen
Autoren. Da die in ungarischer Sprache schreibenden Autoren die
Formalitäten, die für die Uebersetzung bisher gegolten haben, nicht
brauchen, so müssten die vorher in Geltung befindlichen Formalitäten,
konséquenter Weise auch für die ausländischen Autoren fortfallen.
Eirich ist anderer Meinung. Da ich die Sache nicht aufs Spiel setzen
wollte, habe ich mich mit den Bedingungen, die er für "Reigen" ge-
stellt hat, einverstanden erklärt. Bisher war ein ausreichender
Schutz für Ungarn deshalb nicht möglich, weil ja nicht nur die Ein-
tragung des Werkes nach drei Monaten zur Bedingung gestellt wurde,
sondern auch das Erscheinen des Buches in ungarischer Sprache nach
weiteren drei Monaten.
Ladyschnikow hat das Manuskript garnicht in Händen gehabt.
Wie ich Ihnen in meinem Briefe vom 18. Juni d. J. schrieb, hat es
sich um eine prinzipielle Anfrage gehandelt, auf die er nach längerer
Zeit ablehnend geantwortet hat. Ich hatte 2500 Mark für die Ueber-