FISCHER,VERLA.
ein Dauer vielleicht doch zu Unzuträglichkeiten und Ungenauigkelten
führen müssen.
Wenn Sie von einer "konstanten Herabsetzung einer prozentualen
G.C.H.F.P
Gewinnbeteiligung" sprechen, so muss ich das als als einen grund-
sätzlichen Irrtum des Tantiemenverhältnisses bezeichnen. Sie be-
G.C.F.P.P
kommen ja nicht eine Gewinnbeteiligung, sondern einen Anteil am
Ladenpreis des Exemplars, also nicht am Gewinn. Der Ladenpreis
ist aber bedeutend erhöht und damit Ihr Anteil, und zwar rech-
nerisch ohne andere Notwendigkeit als durch die höhere Aufwendung
der Kosten, die eben den höheren Ladenpreis erfordern. Sie beziehen
tatsächlich Tantiemen von erhöhten Material- und Vertriebskosten
und diese Tantiomen belasten Aufwendungen, für die ein Ausgleich
im Ladenpreis nicht zu schaffen ist. Die ganze Misere kommt eben
daher, dass aus Friedenszeiten das Tantiemenprinzip vom Ladenpreis
und nicht vom Nettoverkaufspreis herrührt, denn logischerweise
dürfte die Tantieme sich nur auf den Nettoverkaufspreis beziehen,
dann hätten wir keine Tantiemendifferenzen. Es fiele mir nicht
Honorar
ein, Ihnen nachzurechnen, wieviel Sie bekommen haben, wenn ich nicht
gezwungen gewesen wäre, immer wieder Ihnen zu beweisen, dass Sie
de facto viel höhere Honorare bekommen wie früher, und Sie müssen
mir glauben, dass es keine Redensart ist, wenn ich Ihnen sage,
dass unser Honorarverhältnis bisher so war, dass ich tatsächlich an
Ihren Büchern Geld zugesetzt habe. Bei den Dramen und Novellen,
die nur in 2-3000 Exemplaren gedruckt wurden, ist es bei den heutigen
Preisen ganz unmöglich, einen Gewinn heraus zu kalkulieren, selbst
wenn die vollen Auflagen verkauft werden. Die Bücher hätten fünfmal
so teuer sein müssen, als sie in Wahrheit sind, und auch xxx den Effect
ein Dauer vielleicht doch zu Unzuträglichkeiten und Ungenauigkelten
führen müssen.
Wenn Sie von einer "konstanten Herabsetzung einer prozentualen
G.C.H.F.P
Gewinnbeteiligung" sprechen, so muss ich das als als einen grund-
sätzlichen Irrtum des Tantiemenverhältnisses bezeichnen. Sie be-
G.C.F.P.P
kommen ja nicht eine Gewinnbeteiligung, sondern einen Anteil am
Ladenpreis des Exemplars, also nicht am Gewinn. Der Ladenpreis
ist aber bedeutend erhöht und damit Ihr Anteil, und zwar rech-
nerisch ohne andere Notwendigkeit als durch die höhere Aufwendung
der Kosten, die eben den höheren Ladenpreis erfordern. Sie beziehen
tatsächlich Tantiemen von erhöhten Material- und Vertriebskosten
und diese Tantiomen belasten Aufwendungen, für die ein Ausgleich
im Ladenpreis nicht zu schaffen ist. Die ganze Misere kommt eben
daher, dass aus Friedenszeiten das Tantiemenprinzip vom Ladenpreis
und nicht vom Nettoverkaufspreis herrührt, denn logischerweise
dürfte die Tantieme sich nur auf den Nettoverkaufspreis beziehen,
dann hätten wir keine Tantiemendifferenzen. Es fiele mir nicht
Honorar
ein, Ihnen nachzurechnen, wieviel Sie bekommen haben, wenn ich nicht
gezwungen gewesen wäre, immer wieder Ihnen zu beweisen, dass Sie
de facto viel höhere Honorare bekommen wie früher, und Sie müssen
mir glauben, dass es keine Redensart ist, wenn ich Ihnen sage,
dass unser Honorarverhältnis bisher so war, dass ich tatsächlich an
Ihren Büchern Geld zugesetzt habe. Bei den Dramen und Novellen,
die nur in 2-3000 Exemplaren gedruckt wurden, ist es bei den heutigen
Preisen ganz unmöglich, einen Gewinn heraus zu kalkulieren, selbst
wenn die vollen Auflagen verkauft werden. Die Bücher hätten fünfmal
so teuer sein müssen, als sie in Wahrheit sind, und auch xxx den Effect