B121: Fischer, Salomo_SF an Arthur Schnitzler 1915-1930 Originale, Seite 435

D'O.S.B.V.
G.C.H.F.P.
Was Ihr Verlangen nach einem sofortigen Abzug der
G.C.H.F.P.
(V-V-O) 1/2? rt rtahrlt:t. p.r vn.
Provision bei Auslandszahlungen anbetrifft, so erlaubte ich mir
Mais elle lʼautre avoir vos même
schon früher darauf hinzuweisen, dass dadurch technische Schwierig-
keiten entstehen und leicht Verwirrungen geschaffen würden. Es ist
durchaus nicht immer so einfach, die ausländischen Vertreter zu
Zahlungen an eine beliebige Ihnen aufgegebene Adresse zu veranlassen.
Es ist dies keine vertragliche Pflicht, sondern nur eine Gefälligkeit
von ihnen, die zu erweisen, sie mir schon mehr als einmal verweigert
haben. Wird nun noch von ihnen verlangt den Betrag zu teilen, so
vermehren sich natürlich die Schwierigkeiten und ich könnte für
que le suivant
eine regelmässige Erledigung nicht mehr einstehen. Ausserdem liegt
ja diese Teilung garnicht in Ihrem Interesse, da die Ueberweisung
solcher Gelder direkt von Ausland zu Ausland in voller Höhe des
Betrages ja nur zu Ihren Gunsten ist. Wir müssen doch annehmen, dass
die tunlichste Erhöhung Ihres Auslandsguthabens Ihnen nur angenehm
sein kann. Um Ihnen jedoch den Beweis zu liefern, dass die Umrechnung
der Provisionen hier auf das genaueste nach dem Kurse erfolgt, der an
dem Dage der Ueberweisung in Geltung war, sind wir bereit, Ihnen
jeweils einen von der deutschen Bank ausgefertigten Beleg über den
betreffenden Tageskurs zu übersenden. Als Stichtag gilt derjenige
Tag, an welchem die Mitteilung von der erfolgten Ueberweisung an
uns in Kopenhagen, Stockholm usw. abgegangen ist. Die Feststellung
geschieht stets nach dem Poststempel. Ich hoffe, dass Sie sich
mit dieser Hegelung einverstanden erklären werden und zeichne
in vorzüglicher Hochachtung als Ihr
ergebener /
décembre
Krassenu
and δΟΙΙον