M.O.A.F.K.V.
" "
meine hier geschilderte Auffassung vollends hinfällig und die
DnstamU reb
nelleismantl neale bhegri alislaeniex ei
Tatsache eines reinen Rechtsbruchs gegeben, aber ich will immer
aeberioe
nennöri nehiel'n
neileisnant.
Jiedgilschleifswä
noch nicht hoffen, dass es dahin kommt. Im übrigen erlaube ich
reu le
Monsieur M. D. F.
mir darauf aufmerksam zu machen, dass die Inhibierung von
aenie
dlschaed. heraub mea
Aufführungen im Ausland natürlich sehr grosse Schwierigkeiten
G.H.F.P.
macht, zumal da wir, ohne dokumentarische Vollmacht uns bei den
G.F.P.
Gerichten nicht ausweisen können. Ich bitte, gegebenenfalls diese
(diese
sowie Ihre endgiltige Entscheidung telegraphisch Herrn Hechts-
anwalt Pinner zu übermitteln. Ihr Schreiben vom 1. 8. habe ich
erhalten und werde es beantworten, sobald ich mit Herrn Fischer
der xxx gegenwärtig in Schreiberhau ist, darüber korrespondiert
habe. In der Anlage übersende ich Ihnen in deutscher Ueber -
S.H.F.P
setzung einen Brief von Brandt & Kirpatrik, dessen Tendenz Ihren
eigenen in Ihrem Schreiben vom 1. 8. nun wieder geäusserten
Intentionen so sehr zuwider läuft, dass wohl nichts anderes
übrig bleiben wird, als dass ich die ganze Frage Ihrer Auslands-
geschäfte noch einmal von Grund aus vor Ihnen aufrolle, doch
möchte ich mir dies bis zu meiner Rückkehr aufsparen. Vorläufig
bitte ich lediglich höflich mir mitzuteilen, ob und was Sie an
Brandt und Kirpatrik schreiben (Adresse : New York, 35 West 45 th
Street ). Ich persönlich lege auf Zusammenarbeit mit diesen nach
allen bisherigen Erfahrungen äusserst ehrenwerten Herren, die
G.H.F.P.
bereits sehr vorteilhafte Abschlüsse für uns getätigt haben, ein
G.F.P.
sehr grosses Gewicht und bedauere aufrichtig, mich hierin in einem
medes I
G.C.F.P.
solchen Gegensatze zu Ihnen zu befinden. Sollte Ihr Brief an Brandt
in dno i nedaid jus¬
dale jai ad
G.H.F.P
die bestehende Verbindung irgendwie fortsetzen, so wäre ich Ihnen
sehr verbunden, wenn nicht im Unklaren gelassen würde, dass trotz-
P.P.F.
befels.
Il sa mr.
.3.
Dv Votr.
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meine hier geschilderte Auffassung vollends hinfällig und die
DnstamU reb
nelleismantl neale bhegri alislaeniex ei
Tatsache eines reinen Rechtsbruchs gegeben, aber ich will immer
aeberioe
nennöri nehiel'n
neileisnant.
Jiedgilschleifswä
noch nicht hoffen, dass es dahin kommt. Im übrigen erlaube ich
reu le
Monsieur M. D. F.
mir darauf aufmerksam zu machen, dass die Inhibierung von
aenie
dlschaed. heraub mea
Aufführungen im Ausland natürlich sehr grosse Schwierigkeiten
G.H.F.P.
macht, zumal da wir, ohne dokumentarische Vollmacht uns bei den
G.F.P.
Gerichten nicht ausweisen können. Ich bitte, gegebenenfalls diese
(diese
sowie Ihre endgiltige Entscheidung telegraphisch Herrn Hechts-
anwalt Pinner zu übermitteln. Ihr Schreiben vom 1. 8. habe ich
erhalten und werde es beantworten, sobald ich mit Herrn Fischer
der xxx gegenwärtig in Schreiberhau ist, darüber korrespondiert
habe. In der Anlage übersende ich Ihnen in deutscher Ueber -
S.H.F.P
setzung einen Brief von Brandt & Kirpatrik, dessen Tendenz Ihren
eigenen in Ihrem Schreiben vom 1. 8. nun wieder geäusserten
Intentionen so sehr zuwider läuft, dass wohl nichts anderes
übrig bleiben wird, als dass ich die ganze Frage Ihrer Auslands-
geschäfte noch einmal von Grund aus vor Ihnen aufrolle, doch
möchte ich mir dies bis zu meiner Rückkehr aufsparen. Vorläufig
bitte ich lediglich höflich mir mitzuteilen, ob und was Sie an
Brandt und Kirpatrik schreiben (Adresse : New York, 35 West 45 th
Street ). Ich persönlich lege auf Zusammenarbeit mit diesen nach
allen bisherigen Erfahrungen äusserst ehrenwerten Herren, die
G.H.F.P.
bereits sehr vorteilhafte Abschlüsse für uns getätigt haben, ein
G.F.P.
sehr grosses Gewicht und bedauere aufrichtig, mich hierin in einem
medes I
G.C.F.P.
solchen Gegensatze zu Ihnen zu befinden. Sollte Ihr Brief an Brandt
in dno i nedaid jus¬
dale jai ad
G.H.F.P
die bestehende Verbindung irgendwie fortsetzen, so wäre ich Ihnen
sehr verbunden, wenn nicht im Unklaren gelassen würde, dass trotz-
P.P.F.
befels.
Il sa mr.
.3.
Dv Votr.