B121: Fischer, Salomo_SF an Arthur Schnitzler 1915-1930 Originale, Seite 554

G.C.F.P.
tscheches Blowakei hat jedenfalls von uns grössere Sendungen bestellt
reich das Hälfnis
und auch bekommen. Leider ist der Verkehr mit den österreichischen Buch-
P.S.P.
G.C.H.F.P
handlungen aber sehr erschwert, da sie nicht genügend Bevisen bewilligt
G.F.P.
durch eine Verordnung des Börsenverein
bekommen, um in deutscher Währung zu bezahlen.
Eine neue Erschwerung wird mir solten mit¬
geteilt sie besteht in der Belegung der vester¬
reichischen Nachfolgestaaten mit einem
Etwa 100%. Um diesen
Valutazuchlag von
1
Zuschlag wirksam zu machen soll eventuell
gleichen
auch Vesterreich mit einem Valutazuschlag
belegt werden, damit die vesterreichischen
Zustrhändler nicht etwa den dalutazuschlag
uns
der aus den Nachfolgestenaren zufliessen
könnte, dadurch illusorisch machen, dass sie
ihrerseits unsere Bücher mit einem geringern
dirigt
Zuschlag den Nachfolgestoraten liefern.
Was sie unbedingt tun würden und wodurch
Ihnen und uns die dalutazuschlag verloren
deshalb
ginge. Dieses neue Gesetz ist xyz ent¬
weil
standen, die besterreichischen Buch¬
händler, wenigstens der line oder
andere) direct oder indirect unsere Bücher
nach der Schweiz verkaufen wodurch uns
der hochvalutige Zuschlag entgeht
Wir können ja - schon der oesterreichischen
Antoven wegen — gar nicht daran denken,
in besterreich einen Zuschlag zu erheben und
aus nationalen Gründen
die andern deutschen Verleger werden es wohl
auch nicht können; aber damit geht uns