zu geben. Es ist ganz unmöglich, es anders zu machen, denn die Er-
rechnung der zu den jeweiligen Preisstufen verkauften Exemplare,
G.F.P.
ist eine mühselige Arbeit. Ich möchte nur hoffen, dass sich die Preis-
bewegung beruhigt, und dass wir bei dem jetzt angelangten relativ hohen
Preisen stehen bleiben können, sonst sehe ich doch schon in der Tatsache
der fortwährenden Preiserhöhung eine grosse Gefahr für den weiteren Ab-
satz.
Es ist schade, dass ich Ihnen den Aufsatz von Diedrichs augen-
blicklich nicht schicken kann. Sie würden darin auch lesen, dass ein
Teil der Verleger dazu übergegangen ist, jeweils eine Auflage voraus zu
wurdeberuf seiner schöne wiederholt zurückung
honorieren, den Autor dagegen für den voraushonorierten Teil an Preis-
zuschlägen nicht zu beteiligen. Es entspricht das logischer Weise der
Tatsache, dass der voraushonorierte Teil mit relativ gutem Gelde hono¬
riert ist, sodass der Autor an dem Preiszuschlag, der der Geldentwertung
aber
folgt, rechtlich keinen Anspruch hätte. Sie würden schlecht wegkommen,
wenn wir das zwischen uns so abmachen wollten, denn Sie werden finden,
ist.
dass Ihr Anteil an den Preiserhöhungen ein sehr erheblicher ###
und wie ich gleich hinzufügen will, auch sein muss, damit Sie vor der
Geldentwertung bewahrt bleiben.
Sie sind im Irrtum, wenn Sie annehmen, dass der Veleger das
Recht hätte, die Vertragsbedingungen einseitig abzuändern. Das ist zwien
schen uns immer nur mit Ihrer Zustimmung geschehen. Selbstverständlich
hat der Autor auch das Recht über diejenigen Werke, die der Verleger xxx
nicht neu drucken will, frei zu verfügen. Die wirtschaftlichen Verhält¬
nisse sind so verworren, dass Autor und Verleger darauf angewiesen sind
sich auf eine loygle Weise von Fall zu Fall zu einigen. Aber vergessen
Sie bitte nicht, dass der Autor es doch in so ferne viel leichter hat,
rechnung der zu den jeweiligen Preisstufen verkauften Exemplare,
G.F.P.
ist eine mühselige Arbeit. Ich möchte nur hoffen, dass sich die Preis-
bewegung beruhigt, und dass wir bei dem jetzt angelangten relativ hohen
Preisen stehen bleiben können, sonst sehe ich doch schon in der Tatsache
der fortwährenden Preiserhöhung eine grosse Gefahr für den weiteren Ab-
satz.
Es ist schade, dass ich Ihnen den Aufsatz von Diedrichs augen-
blicklich nicht schicken kann. Sie würden darin auch lesen, dass ein
Teil der Verleger dazu übergegangen ist, jeweils eine Auflage voraus zu
wurdeberuf seiner schöne wiederholt zurückung
honorieren, den Autor dagegen für den voraushonorierten Teil an Preis-
zuschlägen nicht zu beteiligen. Es entspricht das logischer Weise der
Tatsache, dass der voraushonorierte Teil mit relativ gutem Gelde hono¬
riert ist, sodass der Autor an dem Preiszuschlag, der der Geldentwertung
aber
folgt, rechtlich keinen Anspruch hätte. Sie würden schlecht wegkommen,
wenn wir das zwischen uns so abmachen wollten, denn Sie werden finden,
ist.
dass Ihr Anteil an den Preiserhöhungen ein sehr erheblicher ###
und wie ich gleich hinzufügen will, auch sein muss, damit Sie vor der
Geldentwertung bewahrt bleiben.
Sie sind im Irrtum, wenn Sie annehmen, dass der Veleger das
Recht hätte, die Vertragsbedingungen einseitig abzuändern. Das ist zwien
schen uns immer nur mit Ihrer Zustimmung geschehen. Selbstverständlich
hat der Autor auch das Recht über diejenigen Werke, die der Verleger xxx
nicht neu drucken will, frei zu verfügen. Die wirtschaftlichen Verhält¬
nisse sind so verworren, dass Autor und Verleger darauf angewiesen sind
sich auf eine loygle Weise von Fall zu Fall zu einigen. Aber vergessen
Sie bitte nicht, dass der Autor es doch in so ferne viel leichter hat,