peine
auf wolmäß xxx
31. rt. sind wirckanndsamtt gege bis 2.10. Löbl.m.I. m.A. wenbildern
O0 3
der Option habe ich Wohitzky überhaupt nicht gegeben, sondern ihn
lediglich ohne Uebernahme einer rechtlichen Verpflichtung ver-
sichert, dass wir auf seine moralischen Ansprüche nach Tunlich-
keit Rücksicht nehmen werden,Sollte also ein Fall eintreten, wo-
nach eine Aufführung von " Weites Land " nur ohne Berücksichtigung
1 1/2 1/3 1/4
G.F.P.
Wotitzkys durchführbar wäre, so besteht jederzeit die Möglichkeit,
ihm zu erklären, dass wir raschestens, sagen wir innerhalb zweier
Wochen eine Entscheidung von ihm brauchen, widrigenfalls uns unsere
Interessen schliesslich doch geböten, die andere, sich ergebende
Chance auszunützen. Wenn ich Sie bat, die Angelegenheit Woditzky
G.C.F.M.S
G.C.F.P.
selbst zu behandeln, so lag der Grund hierfür darin, dass diese
Angelegenheit an und für sich von hier, die anderen Chancen aber
direkt durch Sie behandelt wurden. Dies führt meistenteils zu nichts
gutem und bedeutet tatsächlich eine Erschwerung und Behinderung
auf beiden Seiten.
Um noch auf die Angelegenheit Reyding zurückzukommen,
so ist es ein Irrtum von Ihnen zu glauben, dass Reyding sich auf
den Standpunkt gestellt habe, van der Lugt könne “Reigen“ usw.
tantiemenfrei aufführen. Er hat dies höchstens in einem Sinne getan,
der ja leider unbestreitbar ist, nämlich unter Bezugnahme auf die
Dauer des Urheberschutzes, der von Seiten Hollands gewährt wird.
e, un
nen, dass es
Er wollte damit
zu verhindern,
van
aute
dieses Herrn
auf wolmäß xxx
31. rt. sind wirckanndsamtt gege bis 2.10. Löbl.m.I. m.A. wenbildern
O0 3
der Option habe ich Wohitzky überhaupt nicht gegeben, sondern ihn
lediglich ohne Uebernahme einer rechtlichen Verpflichtung ver-
sichert, dass wir auf seine moralischen Ansprüche nach Tunlich-
keit Rücksicht nehmen werden,Sollte also ein Fall eintreten, wo-
nach eine Aufführung von " Weites Land " nur ohne Berücksichtigung
1 1/2 1/3 1/4
G.F.P.
Wotitzkys durchführbar wäre, so besteht jederzeit die Möglichkeit,
ihm zu erklären, dass wir raschestens, sagen wir innerhalb zweier
Wochen eine Entscheidung von ihm brauchen, widrigenfalls uns unsere
Interessen schliesslich doch geböten, die andere, sich ergebende
Chance auszunützen. Wenn ich Sie bat, die Angelegenheit Woditzky
G.C.F.M.S
G.C.F.P.
selbst zu behandeln, so lag der Grund hierfür darin, dass diese
Angelegenheit an und für sich von hier, die anderen Chancen aber
direkt durch Sie behandelt wurden. Dies führt meistenteils zu nichts
gutem und bedeutet tatsächlich eine Erschwerung und Behinderung
auf beiden Seiten.
Um noch auf die Angelegenheit Reyding zurückzukommen,
so ist es ein Irrtum von Ihnen zu glauben, dass Reyding sich auf
den Standpunkt gestellt habe, van der Lugt könne “Reigen“ usw.
tantiemenfrei aufführen. Er hat dies höchstens in einem Sinne getan,
der ja leider unbestreitbar ist, nämlich unter Bezugnahme auf die
Dauer des Urheberschutzes, der von Seiten Hollands gewährt wird.
e, un
nen, dass es
Er wollte damit
zu verhindern,
van
aute
dieses Herrn