eine höhere Beteiligung kann daher nur bet Werken, die in großen Auflagen mit entsprechend geringerer
Spesenbelastung verkauft werden, in Frage kommen, während reich illustrierte Werke und Halb- oder
Ganzlederbände einen höheren Anteil als 5 bis 7½% vom Verkaufserlös nicht mehr ertragen.
Um den Autor nicht unbillig unter der Entwertung seines Honorars leiden zu lassen, ist es erforder¬
lich, in kürzeren Zeiträumen (halbjährlich oder vierteljährlich) mit ihm abzurechnen oder ihm zwischen¬
durch Teilzahlungen nach Maßgabe des erzielten Absatzes zu leisten.
Wird von einem Autor neben einer laufenden Beteiligung am Verkauf seines Buches eine größere
Borauszahlung gewünscht, so muß diese in einer Zeit fortschreitender Geldentwertung mit ihrem tatsäch-
lichen Geldwert bei späteren Abrechnungen in Abzug gebracht werden, wofür die Schlüsselzahl des
Börsenvereins oder der Lebenshaltungs=Index des Reiches als Maßstab dienen kann. Eine andere
Möglichkeit, einen gerechten Ausgleich zu schaffen, besteht darin, daß für eine gewährte Vorauszahlung
eine bestimmte Anzahl von Exemplaren als honoriert abgegolten wird und dementsprechend die prozentuale
Beteiligung am Verkauf erst nach Absatz dieser Exemplare eintritt.
Eine Beteiligung des Autors am Reingewinn seines Buches läge an sich wohl im Interesse des
Verlegers, sie ist aber nicht ratsam, da es zu falschen Ergebniffen führt, wenn Ausgaben, die früher in
besserem Geld geleistet wurden, mit Einnahmen in entwertetem Geld rein zahlenmäßig verglichen werden
außerdem gibt die Berechnung der im einzelnen nicht nachweisbaren allgemeinen Geschästsunkosten
häufig Anlaß zu Meinungsverschiedenheiten.
Für die Beurteilung der Frage, welcher Prozentsatz vom Ladenpreis oder vom Verkaufserlös für
den Autor heute als angemessen gelten kann, ist es nötig, sich darüber klar zu werden, wie sich unter den
gegenwärtigen Verhältnissen die Kalkulation des Verlegers gestaltet. Steht einwandfrei fest, daß
die Kosten des Papiers Anfang März 1923 auf das 9= bis 10 000 fachs, die Druckkosten aus das
5000fache und die Buchbinderkosten auf das 6000fache des Friedenssatzes gestiegen sind, während
die durchschnittliche Verteuerung des Buches erst das 2000= bis 2500fache erreicht hat, so bedarf es
keiner großen Beweisführung mehr, um darzutun, daß der deutsche Verlag die heutigen, kaufmännisch
viel zu niedrig berechneten, vom Publikum aber teilweise schon als zu hoch empfundenen Preise nur
in höherwertigem Geld her¬
aber
G.C.H.P.
aufrechterhalten kann, wenn er fortwährend von seinen alten, billiger
sicher immer nur wieder ein neues
0
gestellten Beständen opfert, so daß er für zwei bis drei verkau
herstellen kann, und wenn er sich darüber hinaus mit einer viel geringeren Gewinnspanne als früher
begnügt. Angesichts dieser unbestreitbaren Tatsache erscheint es nicht nur als ein Gebot der Billigkeit
sondern auch als ein solches der Selbsterhaltung, daß auch der Autor sich mit einem niedrigeren Antell
als er vielleicht früher gewohnt war, bescheidet. In demselben Maße, wie dies geschieht, wird auch der
Verleger in der Lage und bereit sein, weiterhin Opfer für die Erhaltung des deutschen Geisteslebens zu
bringen, stellt sich aber ein Autor, wie das leider manchmal vorkommt, auf den rechtlich wie praktisch gleich
unhaltbaren Standpunkt, daß er als „Arbeitnehmer" des Verlegers für seine Arbeit nach Maßgabe der
aufgewendeten Milhe honoriert werden müßte, so wird jedes ersprießliche Zusammenarbeiten unmöglich
C. D. De même n° 0
Cotta'sche Buchhandlung Nachfolg
Georg Bondi — Bruno Cas-
Fischer, Verlag — Insel=
en Diede.
- e
Deutsche Verlags-Anstalt — Edle.
Alfred Kröner, Verlag — Ernst Kowohlt, Beclag, — Kurt Wolff. Verlag
Spesenbelastung verkauft werden, in Frage kommen, während reich illustrierte Werke und Halb- oder
Ganzlederbände einen höheren Anteil als 5 bis 7½% vom Verkaufserlös nicht mehr ertragen.
Um den Autor nicht unbillig unter der Entwertung seines Honorars leiden zu lassen, ist es erforder¬
lich, in kürzeren Zeiträumen (halbjährlich oder vierteljährlich) mit ihm abzurechnen oder ihm zwischen¬
durch Teilzahlungen nach Maßgabe des erzielten Absatzes zu leisten.
Wird von einem Autor neben einer laufenden Beteiligung am Verkauf seines Buches eine größere
Borauszahlung gewünscht, so muß diese in einer Zeit fortschreitender Geldentwertung mit ihrem tatsäch-
lichen Geldwert bei späteren Abrechnungen in Abzug gebracht werden, wofür die Schlüsselzahl des
Börsenvereins oder der Lebenshaltungs=Index des Reiches als Maßstab dienen kann. Eine andere
Möglichkeit, einen gerechten Ausgleich zu schaffen, besteht darin, daß für eine gewährte Vorauszahlung
eine bestimmte Anzahl von Exemplaren als honoriert abgegolten wird und dementsprechend die prozentuale
Beteiligung am Verkauf erst nach Absatz dieser Exemplare eintritt.
Eine Beteiligung des Autors am Reingewinn seines Buches läge an sich wohl im Interesse des
Verlegers, sie ist aber nicht ratsam, da es zu falschen Ergebniffen führt, wenn Ausgaben, die früher in
besserem Geld geleistet wurden, mit Einnahmen in entwertetem Geld rein zahlenmäßig verglichen werden
außerdem gibt die Berechnung der im einzelnen nicht nachweisbaren allgemeinen Geschästsunkosten
häufig Anlaß zu Meinungsverschiedenheiten.
Für die Beurteilung der Frage, welcher Prozentsatz vom Ladenpreis oder vom Verkaufserlös für
den Autor heute als angemessen gelten kann, ist es nötig, sich darüber klar zu werden, wie sich unter den
gegenwärtigen Verhältnissen die Kalkulation des Verlegers gestaltet. Steht einwandfrei fest, daß
die Kosten des Papiers Anfang März 1923 auf das 9= bis 10 000 fachs, die Druckkosten aus das
5000fache und die Buchbinderkosten auf das 6000fache des Friedenssatzes gestiegen sind, während
die durchschnittliche Verteuerung des Buches erst das 2000= bis 2500fache erreicht hat, so bedarf es
keiner großen Beweisführung mehr, um darzutun, daß der deutsche Verlag die heutigen, kaufmännisch
viel zu niedrig berechneten, vom Publikum aber teilweise schon als zu hoch empfundenen Preise nur
in höherwertigem Geld her¬
aber
G.C.H.P.
aufrechterhalten kann, wenn er fortwährend von seinen alten, billiger
sicher immer nur wieder ein neues
0
gestellten Beständen opfert, so daß er für zwei bis drei verkau
herstellen kann, und wenn er sich darüber hinaus mit einer viel geringeren Gewinnspanne als früher
begnügt. Angesichts dieser unbestreitbaren Tatsache erscheint es nicht nur als ein Gebot der Billigkeit
sondern auch als ein solches der Selbsterhaltung, daß auch der Autor sich mit einem niedrigeren Antell
als er vielleicht früher gewohnt war, bescheidet. In demselben Maße, wie dies geschieht, wird auch der
Verleger in der Lage und bereit sein, weiterhin Opfer für die Erhaltung des deutschen Geisteslebens zu
bringen, stellt sich aber ein Autor, wie das leider manchmal vorkommt, auf den rechtlich wie praktisch gleich
unhaltbaren Standpunkt, daß er als „Arbeitnehmer" des Verlegers für seine Arbeit nach Maßgabe der
aufgewendeten Milhe honoriert werden müßte, so wird jedes ersprießliche Zusammenarbeiten unmöglich
C. D. De même n° 0
Cotta'sche Buchhandlung Nachfolg
Georg Bondi — Bruno Cas-
Fischer, Verlag — Insel=
en Diede.
- e
Deutsche Verlags-Anstalt — Edle.
Alfred Kröner, Verlag — Ernst Kowohlt, Beclag, — Kurt Wolff. Verlag