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1652
Fischer/Verlag/Berlin W 57/Bülowstraße 90.
S.
Bankkonto: Deutsche Bank. Depositenkasse P in Berlin / Postscheckkonto. Berlin Nr. 1669.
Fernsprechanschlüsse: Amt Lützow N.Y.
V.V.S.
6162-6164
am 24. Februar.
G.H.F.P.
G.F.P
ai aodos et
F/S1
31. Jan. 24
xxxu aefle! xxx
G.H.F.P.
P.S
-ce le
G.C.F.P
P.S.
G.C.H.F.P.
Lieber Freund
G.C.P.
M.M. a. nouvels.V. nedorib
im Anschluss an meinen gestrigen Brief möchte ich zunächst einen
sinnstörenden Fehler in meinem Brief berichtigen. Auf Seite 2 Absatz 2
steht: Wir haben einheitlich die Verrechnung in schweizer Franken
vorgenommen, mit Ausnahme der Erlösabrechnung für Oesterreich und
Tschechei bis September 1923.» Es heisst dann: " Nichtsdestoweniger
kann die Auszahlung für Oesterreich und Tschechei in der Währung dieser
Länder erfolgen.» Das ist ja selbstverständlich und in unserer gestrigen
Abrechnung auch so geschehen. Diese letztere Bemerkung bezieht sich
demnach auf die Ausrechnung Oktober - Dezember für Oesterreich und
Tschechei, weil es scheinbar widersinnig ist, die Valuten dieser Länder
in schweizer Franken zu verrechnen. Da wir aber von dem Grundsatz aus-
gingen bis Ende September Oesterreich und Tschechei wie Deutschland
3n
vom Erlös abzurechnen und durch unsere Vorauszahlung ab 1. Oktober nach
Exemplaren von der Erlösabrechnung wieder abgingen, so haben wir, um
eine einheitliche Grundlage für die ausländische verrechnung zu ge-
winnen, notwendigerweise auch Oesterreich und Tschechel nach Exemplaren
in schweizer Franken gerechnet, weil diese Währung ja das Fundament
t~tM~t~ j~rj~r~v~t ^t~n~v j^n~rll~
für das gesamte Ausland ab 1. Oktober bedeutet. Aus demselben Grunde
haben wir das gesamte übrige Ausland von April ab nach Exemplaren in
cette selle
schweizer Fr
gerechnet.
a
Damit erübrigt sich auch Ihr Wunsch
Ihnen für jedes nach dem Aus¬
land verkaufte Exemplar das Datum und den Umrechnungskurs in den je¬
weiligen ausländischen Valuten
zustellen. Das wäre ja praktisch
1652
Fischer/Verlag/Berlin W 57/Bülowstraße 90.
S.
Bankkonto: Deutsche Bank. Depositenkasse P in Berlin / Postscheckkonto. Berlin Nr. 1669.
Fernsprechanschlüsse: Amt Lützow N.Y.
V.V.S.
6162-6164
am 24. Februar.
G.H.F.P.
G.F.P
ai aodos et
F/S1
31. Jan. 24
xxxu aefle! xxx
G.H.F.P.
P.S
-ce le
G.C.F.P
P.S.
G.C.H.F.P.
Lieber Freund
G.C.P.
M.M. a. nouvels.V. nedorib
im Anschluss an meinen gestrigen Brief möchte ich zunächst einen
sinnstörenden Fehler in meinem Brief berichtigen. Auf Seite 2 Absatz 2
steht: Wir haben einheitlich die Verrechnung in schweizer Franken
vorgenommen, mit Ausnahme der Erlösabrechnung für Oesterreich und
Tschechei bis September 1923.» Es heisst dann: " Nichtsdestoweniger
kann die Auszahlung für Oesterreich und Tschechei in der Währung dieser
Länder erfolgen.» Das ist ja selbstverständlich und in unserer gestrigen
Abrechnung auch so geschehen. Diese letztere Bemerkung bezieht sich
demnach auf die Ausrechnung Oktober - Dezember für Oesterreich und
Tschechei, weil es scheinbar widersinnig ist, die Valuten dieser Länder
in schweizer Franken zu verrechnen. Da wir aber von dem Grundsatz aus-
gingen bis Ende September Oesterreich und Tschechei wie Deutschland
3n
vom Erlös abzurechnen und durch unsere Vorauszahlung ab 1. Oktober nach
Exemplaren von der Erlösabrechnung wieder abgingen, so haben wir, um
eine einheitliche Grundlage für die ausländische verrechnung zu ge-
winnen, notwendigerweise auch Oesterreich und Tschechel nach Exemplaren
in schweizer Franken gerechnet, weil diese Währung ja das Fundament
t~tM~t~ j~rj~r~v~t ^t~n~v j^n~rll~
für das gesamte Ausland ab 1. Oktober bedeutet. Aus demselben Grunde
haben wir das gesamte übrige Ausland von April ab nach Exemplaren in
cette selle
schweizer Fr
gerechnet.
a
Damit erübrigt sich auch Ihr Wunsch
Ihnen für jedes nach dem Aus¬
land verkaufte Exemplar das Datum und den Umrechnungskurs in den je¬
weiligen ausländischen Valuten
zustellen. Das wäre ja praktisch