B121: Fischer, Salomo_SF an Arthur Schnitzler 1915-1930 Originale, Seite 940

S. Fischer. Verlag. Berlin
vom 4/6
Schnitzler Blatt II
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Fortsetzung Brief an Ho:
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soweit rückwirken, dass man auch die Rotter'schen Abrechnungen noch
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nachprüfen kann, denn die dürften wohl überhaupt nicht mehr vor-
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handen sein; im allgemeinen besteht ja die Pflicht zur Aufbewahrung
G.F.P
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19
von Büchern nur für die Dauer von 10 Jahren.
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Ueber die verlegerischen Fragen habe ich mit Herrn
G.A.F.P
G.H.F.D.
Fischer gesprochen. Er meint, dass jetzt, wo zwei neue Bücher von
G.F.P.
G.H.F.P
G.H.F.P.
Ihnen herausgebracht wurden, die Neuauflage eines älteren Werkes
G.H.F.P.
V.S.
wie "Casanovam nicht vorteilhaft wäre, natürlich sowohl für die
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15.
Neuauflage selbst wie selbstverständlich insbesondere für die noch
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G.C.F.P.
vorhandenen Vorräte der teueren Ausgabe. Wir haben noch ca. 1200
G.H.F.P
G.I.F.H.V.S.
Exemplare davon, sodass er vorschlagen würde, die Neuauflage ohne
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V.
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G.C.H.F.G.S.
Illustration erst zu Anfang des nächsten Jahres zu bringen. Der
Erlös für die Vorräte der alten Ausgabe betrug ca. 1600.- M. und
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Ihr 20%iger Anteil etwa M.320.-, eine Erleichterung für den Ver-
kauf der neuen Auflage würde sich aus Ihrem freundlichen Angebot
somit ohnehin nicht ergeben.
Was den „Reigen" betrifft, so scheint die Situation jetzt
seit dem I-krafttreten des Schund- und Schmutzgesetz für die Ueber-
nahme des Buches recht ungünstig zu liegen. Es ist mir nicht be-
kannt, wie es mit der rechtlichen Seite der Angelegenheit steht,
es scheint ja, dass das Verbot noch nicht aufgehoben ist, denn
mir ist niemals eine Anzeige von Harz zu Gesicht gekommen. Der
Verlagswechsel hätte natürlich nur einen Sinn, wenn damit eine
Propaganda verbunden sein könnte und dies scheint jetzt nicht
möglich zu sein.