B121: Fischer, Salomo_SF an Arthur Schnitzler 1915-1930 Originale, Seite 1058

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3% angeboten hat. Wir haben daraufhin auch weitere Nachzahlung
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für "Bernhardi" verlangt, bisher ohne Ergebnis.
7. Zum Fall Harz: Die von Herrn Fischer erwähnten Klage gegen
Harz hat nach meinen Erfahrungen bei dem hiesigen Schieds-
gericht (sofern die Klage dort zuständig ist) dann Sicherheit
auf Erfolg, wenn tatsächlich nachgewiesen werden kann, dass
Harz seine Exemplare schuldhafterweise nicht verbreitet.
G.C.F.P.
Dann wird in Betracht gezogen werden müssen, welche Mittel
ein Verlag anzuwenden hat, um ein Werk, das bereits in so
G.C.H.F.P. n
hoher Auflage verkauft ist, weiter zu propagandieren. Es
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G.H.F.P.
könnte nämlich sein, das Harz sich darauf beruft, dass die
G.C.H.F.P.
gering sind, dass er seine
G.H.F.P.
Anforderungen nach Exemplaren so
Vorräte aus diesem Grunde nicht verringert hat. Aber im
allgemeinen würde das Schiedsgericht hier auf dem Standpunkt
G.F.P.
stehen, dass Ihnen nicht zugemutet werden kann, im Vertrag
zu bleiben, wenn der Verlag Handlungen begeht, wie etwa
das dolose Zurückhalten der Exemplare, um eine neue Auflage
G.C.F.P.
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zu verhindern.
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Mit herzlichen Grüssen
Ihr ergebener
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